Atlas, Dakota, Elena & Co.

Seite 3: Sonstige Pflichtübungen

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Sonstige Pflichtübungen

Lohnbuchhalter müssen außer Arbeits- und Tarifverträgen auch die DEÜV (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) für den Verkehr mit den Sozialversicherungsträgern einhalten. Diese Aufgabe erschöpft sich nicht im Überweisen der Beiträge für Arbeitslosen-, Renten-, Pflege-, Kranken- und Unfallversicherung, sondern verlangt auch regelmäßige Meldungen an die Träger dieser Versicherungen, aus denen dann die Höhe der fälligen Beiträge ermittelt wird. Diese sogenannten Entgelt- oder DEÜV-Meldungen muss ein Betrieb für jeden Mitarbeiter jährlich sowie bei Beschäftigungswechseln an die Sammelstellen der Krankenkassen schicken.

Dazu kann er seine angestammte Personalverwaltungssoftware verwenden, sofern diese den Segen der ITSG hat beziehungsweise deren zuständiges Programmmodul mitbringt. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich die IT-Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherungen, die sowohl für Versicherungsträger als auch für Arbeitgeber Programme namens Dakota (Datenaustausch und Kommunikationen auf der Basis technischer Anlagen) pflegt. Arbeitgeber können diese Software nur als Bestandteil ihrer Personalverwaltung nutzen und sind für die Integration auf ihren Softwarelieferanten angewiesen. Alternativ lassen sich DEÜV-Meldungen über sv.net (Sozialversicherung im Internet) erstellen. Hier gibt es als Ausfüllhilfen für die elektronisch zu übermittelnden Meldungs-Datensätze das Windows-Programm sv.net/classic sowie den Webdienst sv.net/online.

Seit Anfang 2009 ist das erweiterte DEÜV-Meldeverfahren vorgeschrieben, das aus Plänen des Gesetzgebers zum Bürokratieabbau resultiert. Es ersetzt die bisher notwendigen jährlichen Meldungen an die Berufsgenossenschaften, in denen jeder Betrieb pauschal unter anderem die Zahl seiner Mitarbeiter, die Zahl der unternehmensweit geleisteten Arbeitsstunden und die Summe aller Löhne und Gehälter angeben musste, durch den zusätzlich vorgeschriebenen Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV), der jetzt mit den relevanten Informationen zu jedem einzelnen Mitarbeiter in die DEÜV-Meldung aufzunehmen ist. Bis Ende 2011 müssen die alten Meldungen trotzdem weiter erstellt und an die Rentenversicherung geschickt werden.