Atlas, Dakota, Elena & Co.

Seite 2: Briefe an Vater Staat

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Briefe an Vater Staat

Hinter der Schltfläche "Steuern" offenbart sich das komplette Forumlarangebot des Bundes

Seit 2005 verlangt das Finanzamt die regelmäßigen Voranmeldungen zur Umsatzsteuer sowie für die Lohnsteuer der Mitarbeiter eines Betriebs im Rahmen des Elster-Verfahrens als digitale Nachrichten an seine Rechenzentren oder über das Webportal elsteronline.de [1]. Einige Bundesländer unterstützen auch die Abfrage des Steuerkontostands über das Portal – vorausgesetzt, man besitzt eine Signaturkarte, mit der man sich eindeutig authentisieren kann. Kleinunternehmern, die ihre Buchhaltung bis dahin mit selbst gestrickter Software erledigt hatten, stehen seit dem Zwang zur Elster-Teilnahme nur noch zwei Optionen offen: der Einsatz einer kommerziellen Anwendung, bei der man die fortgesetzte Verträglichkeit mit den Finanzamts- Anforderungen durch jährliche Updates erkaufen muss, oder die Übertragung der Meldepflichten an den Steuerberater der Wahl. Die scheinbar dritte Möglichkeit, die eigenen Anwendungen mit amtlichen Elster-Modulen zu erweitern, stellt hohe Programmieranforderungen, geht mit rigiden Verpflichtungen zur Befolgung von Elster-Updates einher und dürfte allenfalls für Softwarehäuser in Betracht kommen.

Alternativ gibt es für die jährlich anfallenden Erklärungen etwa der Umsatz-, Einkommen- und diverser Verbrauchsteuern – etwa für Winzer, Stromerzeuger oder die Produzenten von Tabakwaren – interaktive Webformulare beim Formularmanagementsystem des Bundes. Wer von diesem Dienst Gebrauch macht, der übrigens nicht für Umsatzsteuer-Voranmeldungen nutzbar ist, muss die ausgefüllten Vordrucke zusätzlich ausdrucken und dann per Sackpost ans Finanzamt schicken.

Scheinbar unverändert seit Jahren sind etwa GmbH-Geschäftsführer verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse regelmäßig im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Was aber früher gerne als Kavaliersdelikt unterlassen wurde, unterliegt seit Inkrafttreten des Gesetzes über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG-Gesetz) einer automatischen Kontrolle. Wer die Pflichtmeldung nicht ordnungsgemäß beim Bundesanzeiger-Verlag einreicht, riskiert empfindliche Geldbußen. Um der Strafe zu entgehen, muss man also die Geschäftsdaten vorlegen, und der Verlag lässt sich die Veröffentlichung vom Unternehmen bezahlen. Die Rechnung dafür kann so oder so ausfallen, je nachdem, wie man die Daten angeliefert hat.

Das Format der Wahl heißt XBRL (XML Business Reporting Language) und macht die Veröffentlichung im Bundesanzeiger um einige hundert Euro billiger, als wenn man die Daten in irgendeinem anderen Format einreicht [2]. Typisch für XML-Ausprägungen: So formatierte Dateien lassen sich nur mühsam von Hand schreiben, hier bewähren sich Fibu-Programme, die für den XBRL-Report schon eine eigene Funktion mitbringen.

Ab Mitte 2009 geht auch beim Export nichts mehr ohne Netzwerkkontakt. Ab 1. Juli will die deutsche Zollverwaltung Zollanmeldungen und etwa Bescheide über Einfuhrabgaben nur noch elektronisch über das automatisierte Tarif- und lokale Zollabwicklungssystem Atl@s bearbeiten. Wer jährlich mehr als drei Lieferungen mit einem Warenwert von jeweils mindestens 1000 Euro ins Ausland schickt, muss jetzt die Daten für jeden Export beim Zentrum für Informationsverarbeitung und IT (ZIVIT) einreichen und bekommt im Gegenzug eine Datei zurück, deren Ausdruck er unterzeichnet und an Stelle des bisher üblichen Einheitspapiers der Exportware beifügt.

Betriebe mit hohem Exportaufkommen können sich eine Zollnummer zuteilen lassen und den beschriebenen Ablauf fortan mit der Software ihrer Wahl erledigen. Ohne eigene Zollnummer und Softwarebeschaffung kommt man mit Hilfe von Application Service Providern (ASP) zum Ziel, die geeignete Programme als Dienstleister betreiben. Ein solcher Anbieter ist die Zollverwaltung selbst mit dem Webportal www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de.

Das Atl@s-Verfahren versetzt Zollbehörden in die Lage, flächendeckend alle Auslandslieferungen daraufhin zu überwachen, ob, wo und wann sie die Grenze passiert haben. Exportunternehmen müssen diesen Grenzübertritt jetzt in jedem Einzelfall nachweisen, während das früher nur stichprobenartig kontrolliert wurde. Lässt sich die Ausfuhr nicht zweifelsfrei dokumentieren, reklamiert Vater Staat die Mehrwertsteuer für den betreffenden Warenwert, auch wenn ihm dieses Geld für Auslandslieferungen nicht zusteht. Andererseits meldete ein Expertenforum der Industrie- und Handelskammer Hannover, derzeit würden zahlreiche Ausfuhrlieferungen an den Grenzübergängen nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Exportunternehmen sähen sich zu Unrecht mit daraus resultierenden Steuerforderungen konfrontiert. Bis dieser Mangel bereinigt ist, sollten Exporteure vorsichtshalber auch ihre bestehenden Prozeduren weiter pflegen, um den Grenzübertritt ihrer Lieferungen auch bei lückenhafter Atl@s-Aktenlage nachweisen zu können.