Tesla darf in GrĂĽnheide weiter Wald roden
Seite 2: Zauneidechse und Schlingnatter
Konkret heißt es darin, die von den klagenden Naturschützern vorgebrachten streng geschützten Tierarten Zauneidechse und Schlingnatter kämen nicht auf dem gesamten betreffenden Gebiet vor, sondern in lichten Waldbereichen und Lichtungen mit ausreichender Besonnung und Nahrungsangebot; die Hauptpopulation beider Arten liege außerhalb des Vorhabengebiets. Auch seien ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Zauneidechsen und Schlingnattern getroffen worden: Sie seien vollständig erfasst worden, zudem sei durch Schutz und Kompensation gewährleistet worden, "dass der Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen und Arten stabil bleibt", formuliert das Gericht.
Die angeordnete "Aufwertung von Reptilienlebensraum mittels Auflichtung und Errichtung von Habitatstrukturen" verbunden mit "Fang und Umsetzung von Reptilien" seien bis zum Beginn der Fällungsarbeiten fachgerecht umgesetzt worden, befand das Gericht. Zusätzlich seien Schutzzäune errichtet worden. Zum Argument der Kläger, der frühere Zustand des Gebiets werde nicht wiederherstellbar sein, meint das Gericht, es werde kein über lange Zeit gewachsener Naturwald beseitigt, sondern ein Wirtschaftswald, der bauplanungsrechtlich als Industriegebiet ausgewiesen sei.
500.000 Wagen
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg hatte am 30. November 2020 Fällarbeiten auf 82,9 ha Waldfläche gestattet; Tesla will dort Rohrleitungen verlegen und ein Lager errichten. Hiergegen hatten zwei Naturschutzverbände Widerspruch eingelegt und am 7. Dezember 2020 beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Eilrechtschutz beantragt.
Teslas Modellpalette (33 Bilder)

(Bild: Tesla)
Tesla will in einer ersten Phase jährlich rund 500.000 Wagen der kompakten Fahrzeuge Model 3 und Model Y bauen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
[Update 10.12.2020 – 17:30 Uhr] Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhängte bereits am Donnerstag erneut einen vorläufigen Rodungsstopp. Die Umweltverbände NABU und Grüne Liga hatten zuvor Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, mit der die Abholzung wieder erlaubt worden war. Bis über die Beschwerde entschieden sei, gelte die Zwischenverfügung, die eine Rodung untersage, sagte eine Gerichtssprecherin.
(anw)