Tesla darf in GrĂĽnheide weiter Wald roden

Zauneidechse und Schlingnatter seien ausreichend geschĂĽtzt beziehungsweise nicht wirklich betroffen, meint das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder.

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Zauneidechse

(Bild: Friedrich Böhringer (CC BY-SA 3.0))

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Tesla darf auf seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin weiter Waldfläche abholzen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte. Es lehnte damit einen Eilantrag der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga für einen vorläufigen Rodungs-Stopp ab. (VG 5 L 602/20).

Die erteilte Genehmigung des vorzeitigen Beginns der genehmigten Baumfällarbeiten sei rechtmäßig, hieß es vom Gericht zur Begründung. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesamt für Umwelt sei nicht zu beanstanden. Am Dienstag hatte das Gericht die vorläufige Genehmigung für die Rodung im Eilverfahren vorerst gestoppt. Nun folgte die endgültige Entscheidung.

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Das Verwaltungsgericht geht davon aus, "dass die nach § 8a Abs. 1 Nr. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu treffende Prognose über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens mit dem Bescheid vom 30. November 2020 richtig getroffen worden ist und mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserteilung durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg zugunsten der Tesla Manufacturing Brandenburg SE gerechnet werden kann", heißt es in dem Frankfurter Beschluss .

Konkret heißt es darin, die von den klagenden Naturschützern vorgebrachten streng geschützten Tierarten Zauneidechse und Schlingnatter kämen nicht auf dem gesamten betreffenden Gebiet vor, sondern in lichten Waldbereichen und Lichtungen mit ausreichender Besonnung und Nahrungsangebot; die Hauptpopulation beider Arten liege außerhalb des Vorhabengebiets. Auch seien ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Zauneidechsen und Schlingnattern getroffen worden: Sie seien vollständig erfasst worden, zudem sei durch Schutz und Kompensation gewährleistet worden, "dass der Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen und Arten stabil bleibt", formuliert das Gericht.

Die angeordnete "Aufwertung von Reptilienlebensraum mittels Auflichtung und Errichtung von Habitatstrukturen" verbunden mit "Fang und Umsetzung von Reptilien" seien bis zum Beginn der Fällungsarbeiten fachgerecht umgesetzt worden, befand das Gericht. Zusätzlich seien Schutzzäune errichtet worden. Zum Argument der Kläger, der frühere Zustand des Gebiets werde nicht wiederherstellbar sein, meint das Gericht, es werde kein über lange Zeit gewachsener Naturwald beseitigt, sondern ein Wirtschaftswald, der bauplanungsrechtlich als Industriegebiet ausgewiesen sei.

Das Landesamt für Umwelt Brandenburg hatte am 30. November 2020 Fällarbeiten auf 82,9 ha Waldfläche gestattet; Tesla will dort Rohrleitungen verlegen und ein Lager errichten. Hiergegen hatten zwei Naturschutzverbände Widerspruch eingelegt und am 7. Dezember 2020 beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Eilrechtschutz beantragt.

Teslas Modellpalette (33 Bilder)

Auf der LA Auto Show 2019 stellte Tesla den Cybertruck vor.
(Bild: Tesla)

Tesla will in einer ersten Phase jährlich rund 500.000 Wagen der kompakten Fahrzeuge Model 3 und Model Y bauen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.

[Update 10.12.2020 – 17:30 Uhr] Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhängte bereits am Donnerstag erneut einen vorläufigen Rodungsstopp. Die Umweltverbände NABU und Grüne Liga hatten zuvor Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, mit der die Abholzung wieder erlaubt worden war. Bis über die Beschwerde entschieden sei, gelte die Zwischenverfügung, die eine Rodung untersage, sagte eine Gerichtssprecherin.

(anw)