Hochautomatisiertes Fahren: Ein Zwischenstandsbericht

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Eine Produkthaftung aber ist nach dem neuen deutschen Gesetz unwahrscheinlich. Stattdessen gilt die Halterhaftung – bei einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden muss die ganz normale Haftpflichtversicherung bezahlen. Das ist auch der Fall, wenn ein Systemversagen die Ursache ist. Wichtig ist aus Sicht des BMVI, dass ein eventuelles Opfer zum Geld kommt. Hinterher müssen sich eventuell die Versicherungen des Fahrzeughalters und die des Herstellers über die Kosten auseinandersetzen. Weil noch keine Erfahrungen damit vorliegen, wird die Haftungsgrenze pauschal um 100 Prozent auf zehn Millionen Euro angehoben.

Wenig beruhigend sind außerdem Formulierungen, nach der ein Fahrer „unverzüglich“ das Steuer übernehmen muss, „wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert, wenn er technische oder sonstige Störungen des Systems erkennt oder erkennen muss oder wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen oder wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Übernahme der Fahrzeugführung zum Zweck der Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erforderlich ist.“

Insgesamt entsteht hier der Eindruck, dass der Autofahrer sich keineswegs so gedankenverloren dem Geschehen hingeben kann, wie es die Definition der Hochautomatisierung nahelegt, nach der er „das System nicht mehr dauerhaft überwachen muss“. Zu viele Fragen sind offen, zu viele Details sind unklar.

Wahrscheinlich kommt es so: In naher Zukunft ist es ein Wettbewerbskriterium, ob ein Auto die Rückübernahme in fünf, zehn oder 15 Sekunden erfordert und wie souverän und kulant sich ein Hersteller in Streitfragen verhält – falls es überhaupt so weit kommt. So, wie die Dinge stehen, wird der zur IAA 2017 erwartete Audi A8 mit Laserscanner das erste Auto einer deutschen Marke sein, das dem Vernehmen nach spätestens ab 2019 einen Staupilot bis 60 km/h auf Level 3 erhält. Ab 2020 wird wohl ein BMW die freie Autobahnfahrt oder zumindest bis zur Richtgeschwindigkeit ermöglichen. Tesla wird mit der unnachahmlichen Mischung aus Transparenz der Entwicklung und permanenten Softwareupdates in der Öffentlichkeit weiterhin den Ton angeben. Elon Musk hat es geschafft, dem Thema Fahrautomatisierung eine manchmal umstrittene, aber letztlich positive Aufmerksamkeit zu beschaffen, die davor unbekannt war.

Wir sind gespannt, in welcher Form die Hochautomatisierung auf den Markt kommt. Das Wunschkonzert: Die Systeme müssen selbsterklärend sein und dürfen den Fahrer niemals in einen rechtlich-finanziellen Notstand bringen. Wenn vorm Betrieb erst eine seitenlange Anleitung mit Ausschlussklauseln gelesen werden müsste, wären sie untauglich. (mfz)