Hält Toyota Blackbox-Daten zurück?
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Auch die Newsweek berichtete im Februar, dass Toyota die Daten aus seinen Datenrecordern "geheim hält". Nur Toyota selbst könne die proprietären Daten auslesen – und wenn das geschieht, sei der Kommentar Toyotas regelmäßig, dass kein Problem zu erkennen sei.
Offene Systeme
Andere Hersteller machen es leichter, die Daten auszulesen. So produziert Bosch im Auftrag von GM ein Gerät, mit dem man bereits direkt nach einem Unfall die Daten auslesen kann – und das für jeden frei verfügbar ist. Ursprünglich war übrigens die Firma Vectronix Anbieter der Technik, bis Bosch das Unternehmen übernahm. GM, aber auch Ford und Chrysler statten ihre Autos mit "offenen Systemen" aus, die jedermann auslesen kann, berichtet die Newsweek.
Wir fragten einen deutschen Spezialisten nach seiner Meinung. Armin Kast, Geschäftsführer eines auch international bekannten Gutachterbüros, erläuterte uns die Rechtslage in den USA: Ursprünglich seien es GM und Ford gewesen, die Datenrecorder eingeführt haben, allerdings aus Gründen der Produkthaftung, die in den USA für Unternehmen bekanntlich unangenehme und teure Folgen haben kann. Autohersteller verbauten die Recorder also anfangs – teils durchaus heimlich – aus Eigeninteresse, um etwa aufzeigen zu können, ob bei einer Airbagauslösung der Fahrer angeschnallt war. Das zum Beispiel erfordert aber nur Daten zum Status von Airbag und Gurtschloss.
Wissbegierige Verkehrsbehörde
Anforderungen von staatlicher Seite sind erst später entstanden, als man dort den möglichen Nutzen für weitere Zwecke erkannte. Einem Dokument der amerikanischen Verkehrsbehörde NHTSA lässt sich tatsächlich entnehmen, dass zunächst zwei Petitionen abgelehnt wurden, Event-Datenrecorder verpflichtend einzuführen, um Unfälle besser rekonstruieren zu können. Nach der dritten Eingabe eines Dr. Ricardo Martinez, der die darüber hinaus eine Standardisierung der aufgezeichneten Daten forderte, entwickelte eine Arbeitsgruppe des IEEE einen Vorschlag, der letztlich in einer "Final Rule" des NHTSA mündete.
Interessanterweise ist darin allerdings nur geregelt, welchen Anforderungen freiwillig installierte EDRs genügen müssen. Sinngemäß heißt es in der "Final Rule" auf den Seiten 31 und 32, dass die Daten im Recorder derart standardisiert vorliegen müssen, dass sie nach einem Unfall direkt und problemlos entnommen werden können. Einer verpflichtende Installation von Recordern entsprechend der Martinez-Eingabe lehnte das NHTSA allerdings ab. Für Toyota bedeutet das zwar, dass ab September 2010, so die Regelung nach jetzigem Stand, die Recorder von Neuwagen nach den vorgeschriebenen Standards auslesbar sein müssen. Toyotas proprietäre Lösung, für die sich im Kongress ironischerwese ausgerechnet US-Verkehrsminister Ray LaHood rechtfertigen musste, wird damit hinfällig. Das heißt aber auch, dass in der Vergangenheit Toyota keinerlei Verpflichtung unterlag, bestimmte Daten in einem bestimmten Format zur Verfügung zu stellen – das scheint manche US-Kritiker aber wenig zu interessieren.