Dröhnlizenz

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Die Einführungsdaten für die Absenkung der zulässigen Geräuschpegel gelten auch für die beiden anderen Leistungsgewichtsklassen, nur die Dezibel-Limits unterscheiden sich. Für Fahrzeuge mit 120 bis 160 kW (163 bis 218 PS) pro 1000 kg liegt der Grenzwert zuerst bei 73, dann bei 71 und zuletzt bei 69 dB(A); für Autos mit mehr als 160 kW (218 PS) pro 1000 kg sind es 75, 73 und 71 dB(A), also ein Nachlass von drei Dezibel.

Die Zahl der Fahrzeuge, die in die höchste Leistungsgewichtsklasse fallen, ist gering. Ein Porsche 718 Cayman in der Basisversion etwa fällt erst in die mittlere Kategorie (220 kW / 300 PS bei 1.418 kg Leergewicht), obwohl niemand den Sportwagen als schwächlich oder langsam bezeichnen würde. Ein 911 Carrera S (309 kW / 420 PS auf 1.515 kg) dagegen gehört zu den ganz Starken im Land.

Apropos Porsche: Im Gesetzgebungsprozess vor über drei Jahren ist ein Fall von Einflussnahme offensichtlich geworden, der in dieser Form zwar häufig vermutet wird, aber selten nachgewiesen werden kann. Das tschechische Mitglied des damaligen EU-Parlaments Miroslav Ouzky brachte einen Vorschlag ein, welcher der jetzt gültigen Verordnung stark ähnelt. In den Dateiinformationen des Papiers, das heise Autos vorliegt, ist als Autor nicht etwa das Büro des ehemaligen Abgeordneten Ouzky oder einer assoziierten wissenschaftlichen Instanz genannt. Stattdessen steht dort „Porsche AG“ und der Name eines Mitarbeiters.

Dass Lobbyisten eine beratende Funktion haben, muss nicht von vornherein schlecht sein, so lange die Vorgänge transparent sind und es einen Ausgleich der Interessen gibt. Das war hier mutmaßlich nicht so. Es wäre allerdings falsch zu denken, dass nur Porsche von der Regelung profitiert – aus anderen EU-Staaten wie Italien (Ferrari, Maserati, Alfa Romeo) oder England (Jaguar, Aston Martin) kommen ebenfalls haufenweise Autos, bei denen der gute Ton zum guten Ton und letztlich zur Verkaufsstrategie gehört.

In diesem Zusammenhang bewertet der ALD den Trend zu Klappenauspuffanlagen kritisch. Diese ermöglichen auf Knopfdruck das teilweise oder komplette Umgehen des Schalldämpfers. Inzwischen wird dieser Sound zusätzlich elektronisch nach innen und außen verändert. „Nach meinem Verständnis sind diese Systeme nicht zulässig“, so Michael Jäcker-Cüppers.