Blackberry-Urteile: Gericht hält Softwarepatente für neu und erfinderisch
Seite 3: Vorwurf des "Patent-Trolling"
MĂĽller bezeichnet Blackberry als Beispiel fĂĽr eine Firma, die sich von einem Technikproduzenten im Grunde zu einem "Patent-Troll" entwickelt habe. Er hoffe daher, dass Facebook vor dem Bundespatentgericht Erfolg haben werde. Das System einstweiliger VerfĂĽgungen in Patentstreitigkeiten mĂĽsse insgesamt reformiert werden.
Bisher laufen Verletzungs- und Einspruchsverfahren getrennt. So gibt es oft Urteile aufgrund von Patentverstößen, ohne dass die angeführten Ansprüche fachgerichtlich auf Gültigkeit und Rechtmäßigkeit hin überprüft werden konnten. Institutionen wie der Patentverein drängen seit Langem darauf, dass bei einer Nichtigkeitsklage parallel laufende Verletzungsverfahren ruhen müssten.
Anderer Teil der Crux: Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentsamts legen die Klausel zum Ausschluss von Computerprogrammen an sich seit Jahrzehnten so aus, dass sie Monopolansprüche auf "computerimplementierte Erfindungen" zulassen. So gehen sie etwa bei der "Verbesserung des Kontrastes" eines Bilds oder bei der effizienteren Aufteilung von Arbeitsspeicher durch eine auf einem Computer laufende Software von einem "technischen Effekt" aus, der schutzwürdig sein könne. Kritiker sehen damit den EPÜ-Kerngehalt ausgehöhlt.
Facebook versichert derweil, "weiterhin alle unsere Apps in Deutschland zur Verfügung stellen" zu können. Für die betroffenen Funktionen halte man bereits Software-Updates bereit, "um den Anforderungen des Unterlassungsgebots zu entsprechen". Zunächst bleibe abzuwarten, ob Blackberry dieses vollstrecken lassen wolle. Zugleich prüfen die Kalifornier nach eigenen Angaben "alle zur Verfügung stehenden Optionen, einschließlich einer möglichen Berufung". Ansonsten bauten sie auf "die Entscheidung des Bundespatentgerichts". (siko)