Blackberry-Urteile: Gericht hält Softwarepatente für neu und erfinderisch
Seite 2: Chat-Apps vieler Hersteller enthalten ähnliche Funktionen
Die Wiedergabe eines Teils einer Message setze "die technische Verarbeitung der entsprechenden binären Daten der Nachricht und Aufbereitung der Daten auf eine Weise" voraus, "dass eine kognitiv wahrnehmbare Information ermöglicht wird", schreibt die Kammer. Die Begründungen für die anderen drei Fälle sind ähnlich gestrickt. Das Gericht sieht Facebook daher auch jeweils verpflichtet, der Klägerin "allen Schaden zu ersetzen", dem ihr seit einigen Jahren durch begangene Handlungen der Beklagten entstanden sei und noch entstehen werde. Die Urteile sind alle vorläufig vollstreckbar, wenn Blackberry Sicherheitsleistungen in Millionenhöhe leistet.
Der noch deutlich breitere Schutzanspruch EP1633114 des kanadischen Unternehmens betrifft ein System und ein Verfahren, um auf einem tragbaren elektronischen Gerät dem Nutzer aktuelle Informationen einfach verfügbar zu machen. Konkret zielt Blackberry damit bei der Facebook-App auf die automatische Identifizierung von Nutzerprofilen, die teils identische Daten enthalten. Das Patent mit der Nummer EP1746790 schützt eine "Methode, um den Verlauf von Instant Messaging zu teilen", was die Kalifornier mit WhatsApp ermöglichen. Die Chat-Apps zahlreicher anderer Hersteller enthalten diese gängige Funktion aber auch.
Der ebenfalls ins Feld geführte Anspruch mit der Nummer EP2339799 erstreckt sich auf einen Eintrag einer Messaging-Kontaktliste "als Zeichen für ein laufendes Spiel". Die Unterlassungsklage zielt hier auf die Möglichkeit von Facebook-Messenger im Zusammenhang mit Apples Mobilsystem iOS, während eines Videospiels zu chatten. Blackberry konnte sich mit diesen vier sehr weitgehenden und allgemeinen Patenten durchsetzen und einstweilige Verfügungen gegen den beklagten Konzern erreichen.
Nur bei einem fünften Anspruch mit der Kennziffer EP1540495, der sich auf ein "Verfahren und System zur Anzeige von Gruppen-Chat-Sitzungen auf drahtlosen mobilen Endgeräten" bezieht, hatte das Gericht Bedenken. Es monierte, dass dieser zu weit gehe und ungültig sein dürfte. Die Klägerin fühlte sich daher gezwungen, während des Verfahrens den vom EPA zunächst anerkannten Schutzschild zurechtzustutzen. Das Gericht konnte so nicht mehr sofort über dieses Patent entscheiden; es will sich im März dazu äußern.