Missing Link: Telematische Infrastruktur – die abgespahnte Seite des Systems

Seite 4: Und noch ein "eHeilberufeausweis" obendrauf

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(Bild: In Green/Shutterstock.com)

Angedacht und bereits etwas realisiert ist die elektronische Patientenakte (ePA), die eigentlich zum 1.1.2021 kommen sollte. Wie jetzt von der Gematik kommuniziert, wird dies nicht der Fall sein. Zu dem vom Gesundheitsministerium ehrgeizig gesetzten Startdatum wird ein "erweiterter Feldtest" der ePA angestrebt. Die ePA ist eine patientenzentrierte Datenakte, die vom Arzt mit Befunden, Labordaten und sonstigen Messdaten gefüllt wird. Der Schutz dieser Daten ist wichtig und soll "granular" möglich sein. Ein Zahnarzt muss wissen, ob sein Patient ein blutverdünnendes Mittel bekommt. Die psychotherapeutischen Angaben sollten ihn aber nicht interessieren und verborgen werden können.

Diese Anforderungen hat der Bundesdatenschutzbeauftragte aufgestellt und für diese Form der Datensouveränität gehörig Ärger bekommen, auch von den Ärzten: "Nur eine eFallakte kann eine lückenlose Dokumentation sicherstellen, auf die alle beteiligten Ärzte sich auch verlassen können. Eine ePA, in der Patientendaten verändert, ausgeblendet und gelöscht werden können, erfüllt diesen Zweck nicht", so der bereits erwähnte Arztvertreter Dirk Heinrich.

Nach dem Patientendatenschutzgesetz ist vor dem nächsten Gesetz zur Weiterentwicklung der telematischen Infrastruktur. Zu diesem Digitalisierungsgesetz gibt es derzeit nur ein Arbeitspapier und noch keine Entwurfsvorlage, doch das Papier skizziert die Richtung, in der es weitergehen soll. So soll die Pflege durch "digitale Pflegeanwendungen" vereinfacht werden. In der telematischen Infrastruktur soll das "Deutsche elektronische Meldesystem für den Infektionsschutz" (DEMIS) eingebunden werden, über das Labore ihre Testergebnisse übermitteln. Geplant ist ferner, dass ab 2023 der Notfalldatensatz durch eine "Patientenkurzakte" abgelöst wird und die Daten nicht mehr auf der eGK, sondern in der Patientenakte gespeichert werden.

Die heutige Organspendeerklärung soll durch ein "Organspenderegister" abgelöst werden, das ebenfalls über die ePA erreichbar sein soll. Außerdem sollen das heute die Ärzte belastende Stammdatenmanagement ab 2023 wegfallen, da auf der eGK nur noch die Krankenversichertennummer stehen soll. Dementsprechend müssen die Krankenkassen dafür sorgen, dass den Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität zur Verfügung gestellt wird. Auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), dessen Ausgabe gerade begonnen hat, soll durch eine digitale Identität der Ärzte ersetzt werden, wenn Ärzte dies wünschen. Last but not least soll das eRezept und die elektronische Patientenakte europaweit eingesetzt werden können, was sicher die anspruchsvollste Aufgabe unter all den Zukunftsplänen ist.

(tiw)