Bremsklötze: Wie Politik und Wirtschaft den Breitbandausbau verzögern

Seite 2: Geht doch

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Ja, der Antragsstopp sei von Nachteil für Kommunen, deren Antrag jetzt noch nicht eingereicht worden sei, sagt auch Christian Pegel (SPD), Innen-, Bau und Digitalminister in Mecklenburg-Vorpommern. In der Praxis ändere sich für sein Bundesland allerdings wenig: "Es droht kein Stillstand des Breitbandausbaus, weil die Landkreise und kreisfreien Städte bei uns noch mitten in der Abwicklung der Projektgebiete aus dem Weiße-Flecken-Programm mit entsprechender Bindung der Kapazitäten stehen", sagt Pegel.

Damit meint er das Programm, das bis 2021 galt: Damals durfte der Ausbau nur dort gefördert werden, wo weniger als 30 Mbit/s zur Verfügung standen. 2021 waren 17 neue Projektgebiete für das Ostseeküstenland beantragt worden – mit dem vorläufigen Ergebnis, dass 13 davon noch beabsichtigt werden, jedoch in keinem bislang gebaut wird, berichtet Pegel.

Auch die Privatwirtschaft und ihre Verbände sehen im Stopp der Förderanträge kein großes praktisches Problem. Der Leiter des Hauptstadtbüros des Verbands für Breitbandkommunikation Sven Knapp sagt: "Wir erwarten gar keine praktischen Auswirkungen des aktuellen Förderstopps, denn rund 90 Prozent des gesamten Glasfaserausbaus erfolgen rein privatwirtschaftlich. Und der eigenwirtschaftliche Ausbau läuft unter Volllast weiter."

Laut Breitbandatlas der Netzagentur ist nur ein Bruchteil der geförderten Glasfaseranschlüsse bereits nutzbar.

Das Digitalministerium habe den Ansturm unterschätzt, sagt Jürgen Grützner vom VATM. Dass jetzt so viele Anträge eingereicht worden seien, wäre selbstverschuldet: "Hintergrund ist, dass die ausgelösten Markterkundungsverfahren ein Jahr lang für spätere Förderanträge genutzt werden können. Man wollte neuen Regelungen ganz offenkundig zuvorkommen." Die Kommunen wollten also sichergehen, ihre Verfahren nicht ganz neu und nach neuen Bedingungen starten zu müssen – und haben vorsorglich auf Absenden gedrückt.

Denn genau solche neuen Förderrichtlinien bereitet das Digitalministerium bereits seit längerem vor. Die sogenannte Aufgreifschwelle beispielsweise soll in Zukunft entfallen. Statt 30 oder 100 Mbit pro Sekunde soll es also künftig egal sein, wie schnell die bislang vorhandenen Anbindungen sind. Auf diese Weise will die Regierung auch Gebiete zum Beispiel mit TV-Kabelnetzen in die Förderung einbeziehen, wenn diese nicht gigabitfähig aufgerüstet wurden und diese Aufrüstung auch nicht in absehbarer Zeit geplant ist.