c't 16/2025
S. 124
Wissen
KI-Musik: Lizenzen
Bild: Thorsten Hübner

Wem gehört die Musik?

Offene Lizenzfragen machen KI-Musik zum unkalkulierbaren juristischen Risiko

KI-Dienste wie Suno und Udio räumen Anwendern Nutzungsrechte für die generierten Songs ein. Doch was passiert, wenn die Anbieter das gar nicht dürfen, weil sie selbst Rechte von Urhebern verletzen?

Von Kai Schwirzke

Eigentlich scheint alles ganz einfach: Man schließt ein Abo mit einem Anbieter von KI-Musik ab und erhält im Gegenzug die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte aller in diesem Zeitraum generierten Musikstücke. Blöd bloß, wenn besagter Anbieter selbst geltendes Recht missachtet.

So ist es nach europäischem Recht verboten, für das Training einer KI urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen, falls deren Schöpfer dieser Nutzung ausdrücklich widersprochen haben. Die GEMA hat genau dies stellvertretend für all ihre Mitglieder bereits getan. Der Nachweis eines Verstoßes lässt sich allerdings nur schwer führen. Selbst Musikwissenschaftler können bei Plagiatsvorwürfen unter Komponistenkollegen nicht immer gerichtsfest belegen, dass Song A eine direkte Kopie von Song B ist.

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