TKG-Novelle: "Zu wenig Licht und zu viel Schatten"

Seite 2: Recht auf schnelles Internet

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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will mit dem TKG das Recht auf schnelles Internet einfĂĽhren.

(Bild: heise online/vbr)

Doch bleibt das TKG bei der Feststellung, was eine zeitgemäße Mindestbandbreite ist, hinter den Erwartungen zurück. Ein Internetanschluss soll laut Bundesregierung die im EU-Kodex festgelegten Standardanwendungen wie E-Mail, Medienkonsum, Online-Banking oder Videokonferenzen schaffen und sich zum Beispiel "für Teleheimarbeit im üblichen Umfang" eignen. Die dafür nötige Bandbreite soll die Bundesnetzagentur festlegen und dabei den Durchschnitt der genutzten Bandbreite von "mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet" heranziehen. In einem früheren Entwurf war noch von der "Mehrheit der Verbraucher" die Rede.

Wie sich das auf den ermittelten Wert auswirkt, hatte der Duisburger Telekommunikationswirtschaftler Torsten Gerpott Anfang November erklärt: So seien "mehr Leute dabei, die weniger Bandbreite haben" – und das senkt den Schnitt. Laut Schätzung des Verbands VATM haben etwa 47 Prozent der hiesigen Kunden eine Bandbreite von über 50 MBit/s. Ziehe man die geplanten 80 Prozent der Kunden heran, läge die Mindestgeschwindigkeit momentan bei 16 MBit/s. Die Grünen im Bundestag nennen das eine "Mogelpackung" und fordern klare Bandbreitenvorgaben. Der Netzbetreiberverband Breko fordert überdies, dass bei der Grundversorgung auch Funkzugänge berücksichtigt werden müssten.

Auch will die Bundesregierung mit dem TKG die Verbraucherrechte von Vertragskunden stärken. Über das Thema haben die Ministerien lange gestritten, was die Veröffentlichung des Entwurfs immer wieder verzögert hat. Die für den Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte gegen Widerstände vor allem aus dem Bundeswirtschaftsministerium auf kürzeren Vertragslaufzeiten und leichterer Kündigung bestanden. Das bringt die Netzbetreiber auf die Barrikaden: VATM-Chef Jürgen Grützner will die kürzere einmonatige Kündigungsfrist "in vollem Umfang" mittragen, kritisiert aber die Kompromissregelungen zu Vertragslaufzeiten als "unverantwortbare nationale Eingriffe in das Vertragsrecht und neue zusätzliche Bürokratie".

Fallen soll das sogenannte Nebenkostenprivileg – und zwar jetzt schon zwei Jahre nach Inkrafttreten des TKG und nicht mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren, wie es zunächst geplant war. "Das ist ein schwerwiegender Eingriff in bestehende Verträge, der langfristig kalkulierte Investitionen entwertet", kritisiert Thomas Braun, Präsident des Kabelnetzbetreiberverbands Anga. Wohnungswirtschaft und Kabelnetzbetreiber kritisieren das Vorhaben scharf und verweisen darauf, dass eine Abrechnung der Kosten von Hausverteilnetzen über die Miete auch eine Chance für die Beschleunigung des Glasfaserausbaus sei.