GroĂźe deutsche Autobauer unter Kartellverdacht

Seite 2: Auswahl von Lieferanten und Festlegung von Bauteilkosten

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Auch das Handelsblatt meldete entsprechende Absprachen. Demnach findet sich unter den von der Staatsanwaltschaft München II bei Durchsuchungen im VW-Konzern, in Wohnungen und bei der US-Kanzlei Jones Day beschlagnahmten Unterlagen eine Audi-Präsentation namens "Clean Diesel Strategie" von April 2010. Darin sei von einem "Commitment der deutschen Automobilhersteller auf Vorstandsebene" die Rede. Dieses betreffe den Einbau kleinerer AdBlue-Tanks.

In den Arbeitsgruppen sei es auch um die Auswahl von Lieferanten oder die Festlegung von Bauteilkosten gegangen, berichtete der Spiegel. Es bestehe "der Verdacht" – so soll es in der Selbstanzeige von VW heißen –, dass es zu "kartellrechtswidrigem Verhalten" gekommen sei. Eine Sprecherin der Finanzaufsicht Bafin konnte zunächst nicht sagen, ob die Unternehmen in einem solchen Fall dazu verpflichtet sind, die Finanzmärkte zu informieren.

Im Kartellrecht sind Vereinbarungen verboten, die den Wettbewerb beschränken. Denn solche Absprachen können etwa Preise künstlich hoch halten oder die angebotenen Produktmengen verknappen – und damit Verbraucher schädigen. Verfahren haben bereits zu Millionenstrafen in verschiedenen Industriezweigen geführt. Zementhersteller, Brauereien oder auch Wurstfabrikanten wurden wegen illegaler Absprachen zur Kasse gebeten. Auch die Autobranche stand schon im Fokus. Die Kosten waren allerdings nichts gegen die Milliardenzahlungen, die VW allein in den USA wegen der Abgas-Manipulationen leisten muss.

Hintergrund der Kartellvorwürfe sind laut Spiegel Ermittlungen wegen des Verdachts auf Absprachen von Stahlpreisen. Das Kartellamt hatte im vergangenen Sommer Büros von Autobauern und Zulieferern durchsucht. Die Ermittler nahmen unter anderem VW, Daimler und BMW sowie die Zulieferer Bosch und ZF unter die Lupe, wie Sprecher der Konzerne damals bestätigten. Ein Sprecher des Kartellamts sagte dazu: "Es wurden sechs Unternehmen durchsucht, insgesamt waren 50 Mitarbeiter des Bundeskartellamts beteiligt." Bis zum Abschluss solcher Verfahren gelte immer die Unschuldsvermutung, betonte er.

Zur Frage, ob bei diesen Aktionen auch Hinweise auf weitergehende mögliche Verstöße gefunden wurden, wollte sich das Amt nicht äußern. Auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin hieß es hierzu: "Kein Kommentar." Nach Einschätzung des Spiegel fanden sich die Hinweise auf mögliche illegale Absprachen als "eine Art Beifang". (se)