Elektroschrott-Rückgabe im Handel läuft schleppend

Seite 2: Händlern droht Bußgeld von bis zu 100.000 Euro

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Branchenverbände geben sich pflichtbewusst: Der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) gehe "fest davon aus", dass der betroffene Handel sich an die Gesetze und Regeln hält. Konkrete Zahlen zu Beschwerden hat der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) nicht. "Wenn uns aber etwas verbesserungswürdig erscheint, machen wir Händler auch schon einmal darauf aufmerksam", teilte der Verband auf Anfrage mit.

Seit 1. Juni dieses Jahres droht Händlern ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro, wenn sie Elektrogeräte nicht zurücknehmen. Weder dem BVOH noch dem BVT sind bislang Fälle von Bußgeldern bekannt. BVOH-Präsident Oliver Prothmann sieht nach einem knappen Jahr Rücknahme-Pflicht die Annahme seines Verbands bestätigt, dass viel Aufwand für nichts betrieben werde. Online-Händler hätten monatliche Mehrkosten von mehreren Hundert Euro deswegen.

Ähnlich äußerte sich der BVT: "Kleine Elektrogeräte werden weiterhin nur wenige im Handel abgegeben." Auch Händler, die eigens auffällige Rücknahmetheken für diese Geräte eingerichtet haben, registrierten bis heute kaum Rückläufe. Ausrangierte Elektro-Großgeräte wie etwa Kühlschränke nehme der Fachhandel seit jeher freiwillig zurück. "Die Nachfrage ist gering bis nicht existent", berichtete Prothmann.

Es würden auch insgesamt nicht mehr Geräte entsorgt. Vielmehr finde eine Umverteilung statt – weg von öffentlich-rechtlichen Entsorgungspunkten hin zum Handel, schätzt der Branchenvertreter. Fischer hält dagegen: "Der Handel muss hier mehr tun", forderte der DUH-Fachmann. An der geringen Nutzung sei der Handel schuld – nicht die Verbraucher. Die Denkweise der Händler sei zu oft: "Wir sind kein Mülllager, sondern wollen Sachen verkaufen."

Ein Problem sieht Fischer in einer "Gesetzeslücke": So müssten Discounter nichts zurücknehmen. Die zählen mit Wochenangeboten aber zu den größten Inverkehrbringern kleiner Elektrogeräte – wie Föhne, Rasierer oder Radiowecker. (kbe)