Marken-Malaise
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... und wofĂĽr
Kritisch wird es spätestens dann, wenn die Markenbenutzung keinen direkten Bezug mehr zur Ware aufweist. Eine unsichtbare Markenbenutzung durch Weiß-auf-Weiß-Schrift innerhalb einer Webseite hat jedenfalls im vergangenen Jahr keine Gnade vor den Augen des BGH gefunden, denn die Seite hatte nichts mit den Produkten des Markeninhabers zu tun [6]. Der versteckte Schmuck mit fremden Federn sollte dem Web-Angebot wohl bloß zu einem besseren Suchmaschinenranking verhelfen. Ähnlich sieht es beim Einsatz markenbezogener Metatags und Adwords aus, nachdem die Rechtsprechung beides als markenrechtlich relevante Benutzung ansieht [7]. (psz)
Der Autor Dipl.-Phys. Stephan Russlies ist Rechtsanwalt in Hamburg (russlies@glawe.de).