Deutschland-Stack: Mit über 50 offenen Standards zur souveränen Verwaltung

Seite 3: KI-Agenten-Protokolle: Die größte Überraschung

Inhaltsverzeichnis
close notice

This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die wohl unerwartetste Schicht des Deutschland-Stacks ist die oberste: künstliche Intelligenz. Hier definiert der IT-Planungsrat vier Protokolle als Standard, die allesamt noch ziemlich jung sind.

Das Model Context Protocol (MCP), ursprünglich von Anthropic entwickelt, standardisiert den Zugriff von KI-Modellen auf externe Datenquellen und Werkzeuge – es wird oft als „USB-C für KI“ beschrieben. Das Agent2Agent Protocol (A2A), von Google initiiert, regelt die direkte Kommunikation zwischen KI-Agenten verschiedener Hersteller. Das Agent Network Protocol (ANP) ermöglicht die Vernetzung autonomer Agenten in dezentralen Netzwerken, und das Agent-User Interaction Protocol (AG-UI) standardisiert die Schnittstelle zwischen KI-Agenten und menschlichen Nutzern.

Dass ausgerechnet die traditionell konservative Verwaltungsstandardisierung Protokolle aufnimmt, die teils erst wenige Monate alt sind und deren Reifegrad in der Industrie noch diskutiert wird, ist ungewöhnlich. Ziel mag sein, dass man KI nicht hinterherlaufen, sondern von Anfang an auf offene, interoperable Standards setzen will. Trotzdem sind die offenen Festlegungsbedarfe in dieser Schicht besonders umfangreich: Es fehlen Standards für die Auswahl von Sprachmodellen, für Retrieval-Augmented Generation (RAG), für Responsible AI und Nachvollziehbarkeit sowie für den Austausch von Modellen und Trainingsdaten.

Trotz allem Muts beschreibt der Stack hier eher eine Richtung als eine fertige Architektur.

Eine Schicht fällt aus dem Rahmen: Workflowautomatisierung (LowCode). Sie ist die einzige Ebene des Deutschland-Stacks, für die kein einziger Standard festgelegt wurde. Das Dokument vermerkt an der Stelle der Standards lediglich „/.“ und listet ausschließlich offene Festlegungsbedarfe auf: Formate für die Integration externer Lösungen, für den Export und Import von Modellen sowie für die plattformübergreifende Ausführung. Auffällig ist auch, dass etablierte Modellierungsstandards wie BPMN (Business Process Model and Notation) nicht einmal erwähnt werden.

Mindestens ebenso aufschlussreich wie die enthaltenen Standards ist das, was fehlt. Das Matrix-Protokoll für föderierte Kommunikation, das zum Beispiel bereits beim BwMessenger der Bundeswehr im Einsatz ist, taucht nicht auf – eine eigene Schicht für Kommunikation und Zusammenarbeit gibt es im Stack nicht. TLS 1.3 als konkreter Transportverschlüsselungsstandard wird nicht genannt – die BSI-Richtlinien decken das zwar implizit ab, eine explizite Festlegung fehlt jedoch. Und die Open Container Initiative (OCI), der offene Standard für Container-Formate, der Kubernetes zugrunde liegt, bleibt ebenfalls unerwähnt, obwohl Kubernetes selbst im Stack steht.

Der Deutschland-Stack ist in seiner Breite und seinem ambitionierten Niveau zunächst ein bemerkenswertes Dokument. Erstmals versucht die deutsche Verwaltung, ihre gesamte technische Architektur schichtübergreifend auf offene Standards zu verpflichten – von der Netzwerkvirtualisierung bis zur KI-Agenten-Kommunikation.

Gleichzeitig wirft das Papier Fragen auf. Die Verbindlichkeit des Beschlusses wird sich in der Praxis beweisen müssen. Die Erfahrungen mit früheren Standardisierungsbeschlüssen stimmen nicht uneingeschränkt optimistisch. Die langen Listen offener Festlegungsbedarfe in praktisch jeder Schicht zeigen, dass der Stack in weiten Teilen eher einen Rahmen absteckt als eine fertige Architektur liefert. Und die Aufnahme extrem junger KI-Protokolle steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zur Stabilität, die man von Verwaltungsstandards erwarten würde.

Entscheidend wird sein, ob und wie schnell die offenen Festlegungsbedarfe gefüllt werden – und ob die beschlossenen Standards tatsächlich in Ausschreibungen, Beschaffungen und Fachverfahren ankommen. Denn ein Standardkatalog entfaltet seine Wirkung nicht durch den Beschluss, sondern durch die Umsetzung.

Der vollständige Beschluss ist auf der Webseite des IT-Planungsrats verfügbar.

(fo)