Bundestrojaner: Geht was -- was geht

Seite 2: Zwangseinleitung

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Eine andere Variante wäre das Einschleusen des Bundestrojaners in ohnehin durchgeführte Downloads. So wäre es durchaus möglich, Provider per Gesetz dazu zu verpflichten, spezielle Proxies aufzustellen. Auf eine entsprechende Anordnung wird der dann der Zielperson bei der nächster Einwahl als transparenter Zwangs-Proxy zugeordnet, über den alle Verbindungen umgeleitet werden, sodass er den nächsten Download mit dem Bundestrojaner infizieren kann.

Das funktioniert wie bei klassischen Viren: Der Schadcode hängt sich hinten an die ausführbare Datei an, und ersetzt Code im Programm durch einen Sprung auf den eigenen. Die überschriebenen Befehle werden gespeichert und vor dem Rücksprung ausgeführt. Technisch gesehen ist das keine große Sache: Derartige Infektionstechniken sind gut untersucht und der Aufwand, einen existierenden Proxy entsprechend aufzubohren, sollte überschaubar sein.

Mit dem nächsten Spiel oder Utility, das die Zielperson aus dem Internet herunterlädt und startet, holt sie sich auch den Trojaner auf den Rechner. Das naheliegendste Ziel für einen solchen Angriff wären automatisch installierte Sicherheits-Updates, da diese oft sogar ohne Zutun des Anwenders installiert werden. Doch da hat Microsoft einen Riegel vorgeschoben: Die Sicherheits-Updates tragen eine digitale Signatur aus Redmond. Wenn deutsche Beamte am Update herumfummeln, zerstören sie diese Signatur und der Update-Service verweigert die Installation. Analog sichern beispielsweise auch Mac OS X, SuSE und Ubuntu ihre Sicherheits-Updates. Aber dann klinkt sich der Bundestrojaner eben in den Download der nächsten Firefox-Version ein.

Im Vergleich zu der Variante mit dem Trojaner per Mail oder Instant Messenger bedeutet dieses Verfahren zwar deutlich mehr Aufwand, dafür garantiert es zumindest auf den ersten Blick einen bürokratisierbaren und weitgehend reibungslosen Ablauf. Dass die Politiker durchaus bereit sind, auf Wunsch der Strafverfolger alle Provider dazu zu verpflichten, technische Gerätschaften nach ihren Vorgaben aufzustellen, haben sie mit der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) demonstriert. Sie verpflichtet die Provider bereits seit 2005 eine "Standardschnittstelle zur Ausleitung von E-Mail an die Strafverfolgung" bereitzuhalten. Da passt eine "Standardschnittstelle zur Einleitung von Überwachungssoftware der Strafverfolgung" doch prima ins Regal daneben.

Und schließlich bleibt immer noch die Variante, Sicherheitslücken in Applikationen auszunutzen, wie es bereits bei der Industriespionage geschieht. In Abständen von wenigen Wochen melden Antivirenhersteller beispielsweise immer wieder neue Office-Dateien, die bislang unbekannte Sicherheitslücken in Microsofts Office-Programmen ausnutzen, um Spionage-Software zu installieren. Und das sind nur die Fälle, in denen der virtuelle Einbruch aufgeflogen ist.

DOC-, MP3-, MOV-, PDF- aber auch JPG-Dateien könnten über Lücken in Abspiel- oder Anzeigeprogrammen zum Einfallstor werden. Mit etwas Vorbereitung kann man sowas jedem unterjubeln, der das Internet nutzt. Der Haken: Die zwei von Schäuble angeheuerten Entwickler werden solche Lücken kaum aufspüren. Und auf dem freien Schwarzmarkt sind diese sogenannten Zerodays recht teuer. Da legt man schnell mal 10.000 Euro für einen Exploit auf den Tisch, der nach dem ersten Einsatz unter Umständen schon verbrannt ist, weil er entdeckt wurde. Ganz abgesehen davon, dass der Einkauf in dieser Szene moralisch ziemlich fragwürdig wäre. Diese Version wird also vermutlich auch weiterhin Geheimdiensten und freiberuflichen "Informationsbeschaffern" vorbehalten bleiben, die jeden Preis zahlen.