Vor 10 Jahren: Netzneutralität
Eine gruselige Sagengestalt materialisiert sich – aber bis heute steht nicht fest, in welcher Form.
In der griechischen Mythologie ist die Chímaira ein gefährliches Mischwesen, das für Menschen tödliche Gase in den Äther, den blauen Himmel über Griechenland, pustet, die sich entzünden können. Bei Homer hat sie einen Löwenkopf, der Mittelteil ist eine Ziege und der Schwanz eine Schlange. Erst Bellerophon konnte sie aus der Luft mithilfe seines geflügelten Pferdes Pegasos besiegen: Der antike Superheld stopfte einen Bleiklumpen in das glühende Maul der Chímaira, der schmolz und das Ungeheuer erstickte.
Mit einem Ungeheuer etwas anderer Art beschäftigte sich die iX im April 2011: „Schimäre Netzneutralität“ stand auf dem Titel und sollte die Leserinnen und Leser zu einem der längsten juristisch-technischen Artikel schicken, der jemals in der iX erschien. Auf fünf Seiten wurden alle technischen und viele juristische Aspekte behandelt. Hintergrund für diesen Kampf bildete das „Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen“, das die damalige Bundesregierung im Mai 2011 in Angriff nehmen wollte. Die wichtigste Änderung war die Definition einer einheitlichen Dienstqualität und die Ermächtigung der Bundesnetzagentur, diese Dienstqualität zu messen und zu regeln. Entsprechend beschäftigte sich der iX-Artikel von Prof. Norbert Pohlmann ausführlich mit der Frage, was wie gemessen werden kann. Er ist auch heute noch eine lohnenswerte Lektüre, denn er kommt zu dem Schluss, dass Echtzeitanwendungen wie Videokonferenzen über die Dienstqualität gesteuert werden können, ohne die Netzneutralität wesentlich einzuschränken. Bis heute ist die Netzneutralität in Deutschland nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben, sondern nur über die Dienstqualität vermittelt.