Artikel-Archiv c't 7/2015, Seite 124

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    Teilen mit Recht

    Die juristische Gemengelage um geteilte und offene WLANs

    Viele wagen es nicht, ihr WLAN für Gäste oder gar Fremde zu öffnen, manche misstrauen sogar ihren eigenen Kindern. Dafür sorgt die Rechtsprechung deutscher Gerichte, die bislang auf Druck der Film- und Musikindustrie WLAN-Betreiber sogar für unbewiesene Verstöße Fremder in der Haft sah. Doch der Wind dreht.

    Umfang: ca. 4 redaktionelle Seiten
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