Artikel-Archiv c't 16/2015, Seite 68
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Schwedisch Roulette
Ikea: Kein Schadenersatz bei Gutscheinbetrug
Ikea räumt seinen Kunden ein generöses Rückgaberecht ein: Was nicht gefällt, kann problemlos wieder zurückgegeben werden. Doch statt Bargeld gibt es nur einen Gutschein, dessen Guthaben sich mangels Sicherheitsmerkmalen schnell verflüchtigen kann.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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