Artikel-Archiv c't 6/2014, Seite 154
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Gemahnt statt gewonnen
BGH: Rechtsanwalt hat Kunden eines Web-Gewinnspielservices genötigt
Einen herben Schreck kann ein anwaltliches Schreiben hervorrufen, das seinen Empfänger dazu auffordert, Geld für einen windigen Gewinnspiel-Eintragungsservice zu zahlen. Und als ob das noch nicht reichen würde, droht der Absender gleich noch mit einem Prozess. Anwälten, die aus der Luft gegriffene Ansprüche allzu forsch durchzudrücken versuchen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Dämpfer verpasst: Als Organ der Rechtspflege haben Rechtsanwälte eine besondere Verantwortung wahrzunehmen. Durch Aktionen der genannten Art können sie sich der Nötigung schuldig machen.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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