Artikel-Archiv c't 3/1997, Seite 120
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Schlecht beraten
Schadensersatz für ungeeignete Software
Wenn der Verkäufer einer Software den Käufer über die passende Software falsch berät, so kann er im Falle der Lieferung ungeeigneter Ware auf Schadensersatz haften. Er ist zur Beratung verpflichtet, wenn es sich bei dem Kunden um einen EDV-Laien handelt.
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