Artikel-Archiv c't 3/1997, Seite 120

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    Schlecht beraten

    Schadensersatz für ungeeignete Software

    Wenn der Verkäufer einer Software den Käufer über die passende Software falsch berät, so kann er im Falle der Lieferung ungeeigneter Ware auf Schadensersatz haften. Er ist zur Beratung verpflichtet, wenn es sich bei dem Kunden um einen EDV-Laien handelt.

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