c't 11/2021
S. 60
Wissen
Apps auf Rezept
Bild: Albert Hulm

Ungeprüft auf Rezept

Bundesinstitut genehmigt Medizin-Apps trotz Datenschutzmängel

Seit Oktober bezahlen gesetzliche Krankenkassen für Medizin-­Apps auf der DiGA-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das BfArM stellt zwar hohe Anforderungen, verzichtet beim Datenschutz jedoch auf eine Überprüfung der Herstellerangaben. Deutlich wird das bei einigen bereits erhältlichen „Apps auf Rezept“.

Von Joerg Heidrich und Johannes Endres

Schon lange beeinflussen elektronische Gadgets und Apps gezielt das alltägliche Verhalten. Während Tamagotchis, aufdringliche Mini-Games oder Push-­Nachrichten meist eher den Geldbeutel des Users leeren sollen, wirken Fitness-­Tracker mit angeschlossenen Gamification-Apps oft positiv auf die Gesundheit.

Wenn die Konditionierung in diesen Bereichen schon funktioniert, könnte sie dann nicht auch bei der Therapie von Krankheiten wie Schlafstörungen, depressiven Episoden, Agoraphobie oder starkem Übergewicht helfen? Und wenn solche Apps andere Behandlungen unterstützen oder die Einnahme von Medikamenten verringern, sollten dann nicht die Krankenkassen dafür bezahlen?

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