Die „Umweltzone“ kommt – was muss ich tun?

Anfang 2008 ist es soweit, ohne Plakette bleiben die „Umweltzonen“ vielen Autofahrern verschlossen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

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Die „Umweltzone“ kommt – was muss ich tun?
Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Gernot Goppelt
Inhaltsverzeichnis

Nach unserem Artikel „Tabuzone Innenstadt – wer darf noch in die Umweltzonen“ begann nicht nur eine rege Diskussion im Forum, einige Leser richteten ihre Fragen auch direkt an die Redaktion. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten noch einmal zusammengefasst und um einige neue Erkenntnisse ergänzt.

Welche Städte haben überhaupt „Umweltzonen“?
Das Umweltbundesamt hat in einer Übersicht eine Liste der betroffenen Städte zusammengestellt. Weitergehende Informationen zu den Umweltzonen gibt es auf den Internetseiten der Städte – die Inhalte unterscheiden sich im Detail durchaus, denn in der Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen oder der Erteilung der Plaketten gibt es feine Unterschiede.

Die „Umweltzone“ kommt – was muss ich tun? (6 Bilder)

Welche Farbe darf es sein? Ohne Plakette müssen Autofahrer ab Anfang 2008 "draußenbleiben" (Bild: GTÜ)

Welche Plakette bekommt mein Auto?
Benziner von Euro 1 aufwärts erhalten eine grüne Plakette, ebenso Benziner mit den Schlüsselnummern 01, 02 und 77. Bei Diesel-Pkw gibt es grün für Euro 4 und 5, gelb für Euro 3 und rot für Euro 2, keine Plakette gibt es für Euro 1. Durch Nachrüsten eines Partikelfilters lässt sich ein höhere Stufe erreichen, zum Beispiel grün statt gelb usw. Der Redaktion ist allerdings ein Fall bekannt, in der ein Polo TDI mit Euro 3 eine grüne Plakette auch ohne Filter bekommen hat, weil bei diesem Modell der Partikelausstoß auf dem Niveau von Euro-4-Fahrzeugen liegt. GTÜ und DEKRA bieten eine gute Suchfunktion an, um herauszufinden, mit welcher Farbe sich das eigene Auto zukünftig schmücken darf.

Bekommt auch ein Benziner mit „US-Kat“ die grüne Plakette?
Nachdem bisher nur mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen war, ist es nun sicher: Autos mit einem so genannten US-Kat mit den Schlüsselnummern 01, 02 und 77 bekommen eine grüne Plakette. Das Bundeskabinett beschloss diese Änderung der „Kennzeichnungsverordnung“ am 14. November und folgte damit einem Beschluss des Bundesrats vom 21. September 2007.

Was kostet die Plakette?
In der Regel ist mit Kosten zwischen 5 und 10 Euro zu rechnen, die Stadt erteilt hierzu Auskunft. Wenn man sich eine Plakette in einer Autowerkstatt besorgt, kann es auch einmal etwas mehr werden, manch kundenfreundliche Werkstatt soll die Plakette aber auch schon umsonst ausgegeben haben – nachfragen lohnt sich also.

Wann sollte ich meine Plakette besorgen?
In der Theorie besteht kein Grund zur Eile, die Plakette brauchen Sie erst dann, wenn Sie zum ersten Mal in eine Umweltzone einfahren. Man muss jedoch kein Prophet sein, um besonders zum Ende dieses Jahres in Stadtverwaltungen verstärkten Andrang erwarten zu dürfen. Es empfiehlt sich also, die kleine Unannehmlichkeit möglichst bald hinter sich zu bringen.

Muss ich mit meinem Auto bei der Ausgabestelle vorfahren, um eine Plakette zu bekommen?
Nein, es genügt, den Fahrzeugschein oder die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitzubringen.

Wo muss ich meine Plakette anbringen?
Die Plakette wird rechts oben oder unten an der Windschutzscheibe angebracht. Dazu zieht man die Folie auf der Vorderseite ab und klebt die Plakette von innen an die Scheibe.

Gilt die Plakette in jeder Stadt?
Die Plakette gilt in allen deutschen Umweltzonen. Auf jeder Plakette trägt die ausgebende Stelle handschriftlich das Kennzeichen des Autos ein. Damit ist die Plakette dem Auto eindeutig zugeordnet und das Fahren in jeder Umweltzone erlaubt – in welcher Stadt, spielt keine Rolle. Der handschriftliche Eintrag bedeutet aber auch, dass bei einer Ummeldung des Autos eine neue Plakette erforderlich ist.

Gilt die vorhandene Plakette weiter, wenn ein Auto umgemeldet wird?
Da man die Plakette nur bekommt, wenn eine zugelassene Stelle den Fahrzeugschein überprüft hat, braucht man nach der Ummeldung eine neue Plakette, sonst ist die eindeutige Zuordnung zum Fahrzeug nicht mehr gegeben.

Ich fahre nur zur Arbeit in die Stadt – brauche ich eine Plakette?
Wer in eine Umweltzone einfährt und nicht grundsätzlich von der Plakettenpflicht befreit ist (siehe nächste Frage), braucht ausnahmslos eine Plakette.

Welche Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Plakettenpflicht befreit?
Ausnahmen sind grundsätzlich für Fahrzeuge zum Schwerbehindertentransport, Kranken- und Arztwagen, militärische Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (Feuerwehr, Reinigungsfahrzeuge) sowie Mopeds und Motorräder vorgesehen. Darüberhinaus brauchen Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen keine Plakette, so hat es das Bundeskabinett am 14. November beschlossen. Allerdings muss die Oldtimer-Regelung noch endgültig vom Bundesrat bestätigt werden.

Mein Fahrzeug bekommt keine Plakette. Wie kann ich eine Ausnahmegenehmigung erhalten?
Die Städte sind berechtigt, in „begründeten Einzelfällen“ Ausnahmeregelungen erteilen, zum Beispiel bei ALG-II-Empfängern. Wie eine Einzelfallbeurteilung ausfällt, kann jedoch nicht allgemeingültig vorausgesagt werden. Und: Die Ausnahmeregelung für eine Stadt gilt nicht unbedingt in einer anderen.

Was kosten Ausnahmeregelungen?
Die Kosten für Ausnahmeregelungen sind nicht einheitlich geregelt. Die Stadt Hannover nimmt 20 Euro für Einzelfahrten oder ALG-II-Empfänger, 60 Euro für „streckenbezogene längerfristige Ausnahmen“ und 120 Euro für sonstige Ausnahmen, die nicht näher definiert sind. Übrigens: Der Antrag kostet auch dann Geld, wenn er abgelehnt wird.

Mein Wohnmobil ist zu alt, um eine Plakette zu bekommen. Gibt es eine Ausnahmeregelung?
Besitzer von Wohnmobilen trifft es hart, denn diese Fahrzeuge sind oft viel älter als normale Pkw und dabei technisch völlig in Ordnung. Trotzdem: Wohnmobile werden genauso behandelt wie jedes andere Auto, ohne Plakette müssen sie draußenbleiben – und auch bei der Vergabe von Sondergenehmigungen werden sie nach jetzigem Wissensstand nicht besser behandelt.

Ich fahre eine Trike – gilt das als Motorrad oder brauche ich eine Plakette?
Das kommt darauf an, wie das Fahrzeug zugelassen ist. Bei Trikes und Quads ist die Zulassung als Motorrad oder Auto möglich. Als „Auto“ braucht es eine Plakette, als „Motorrad“ nicht. Das ist jedoch nur dann ein Problem, wenn das Fahrzeug nicht die Euro-1-Hürde schafft, denn praktisch alle Quads oder Trikes haben einen Ottomotor.

Ich wohne in einer Umweltzone, aber mein Auto bekomme keine Plakette. Das kann doch nicht sein, oder?
Leider doch – wenn es wirtschaftlich begründbar ist, können Sie zwar möglicherweise eine Ausnahmeregelung erhalten, aber darauf verlassen können Sie sich nicht – nur ALG-II-Empfänger erhalten nach heutigem Stand sicher eine Ausnahmegenehmigung.

Was passiert, wenn ich ohne Plakette in die Umweltzone einfahre?
Wer ohne Plakette in der Umweltzone erwischt wird, muss ein Bußgeld von 40 Euro zahlen, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg. Wer das eigentlich prüfen soll, ist bisher nicht geklärt, aber der Punkt ist den Versuch sicher nicht wert. Die Stadt Köln räumt zum Beispiel eine Übergangsfrist für Anwohner bis zum 30. Juni 2008 ein, sofern ein Anwohner auch Halter des Fahrzeugs ist. Dieser Personenkreis braucht bis Ende Juni keine Plakette, muss aber gut sichtbar eine Kopie des Fahrzeugscheins in das Fahrzeug legen. Inwieweit andere Städte ähnliche Regelungen vorsehen, muss im Einzelfall erfragt werden.

Ich lebe im Ausland – brauche ich auch eine Plakette?
Auswärtige Fahrzeuge, ob sie aus dem Umland oder Ausland kommen, brauchen grundsätzlich eine Plakette. Zwar wollen einige Städte wie zum Beispiel Köln im ersten Jahr „Milde walten lassen“, aber allgemeingültige Regelungen gibt es dazu nicht.

Wie bekomme ich als „Ausländer“ eine Plakette?
Sofern Sie EU-Bürger sind und das Fahrzeug die „EU-harmonisierte“ Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat – das gilt bei neu zugelassenen Fahrzeugen seit Ende 2005 – erhalten Sie die Plakette auf gleiche Weise wie jeder deutsche Bürger. Bei älteren Fahrzeugen ist das nicht unbedingt der Fall, weil der deutsche „Fahrzeugschein“ eben nicht europaweit einheitlich ausgegeben wurde. Zweiter „Problemfall“ sind die Nicht-EU-Länder: Ein Leser aus der Schweiz hat zum Beispiel berichtet, dass Schlüsselnummern dort nicht bekannt sind. Für all diese Fälle sieht die Verordnung vor, dass zugelassene Werkstätten – also solche, die auch Abgasuntersuchungen durchführen dürfen – anhand des Fahrzeugscheins die Euro-Einstufung ermitteln und danach die Plakette verteilen.

Ich möchte einen Partikelfilter nachrüsten. Was kostet das?
Die Preise für Nachrüst-Partikelfilter beginnen bei rund 600 Euro, dazu kommen die Kosten für etwa eine Stunde Montagezeit. Praktisch ist mit mindestens 750 Euro zu rechnen, die Kosten können aber auch erheblich darüber liegen, wie uns ein Leser bestätigte: Seine Renault-Werkstatt wollte ihm 1400 Euro für den Einbau eines Nachrüstfilters abknöpfen.

Und welche Steuerersparnis steht dem gegenüber?
Für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind und nach Einbau eines Filters nachweislich bestimmte Grenzwerte unterschreiten, gewährt der Staat bis Ende 2009 einen einmaligen Kfz-Steuernachlass von 330 Euro. Zudem müssen seit 1. April 2007 Halter nicht umgerüsteter Diesel-Pkw mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2006 bei der Kfz-Steuer je angefangene 100 cm³ Hubraum 1,20 Euro mehr zahlen. Diesel-Neuwagen ohne Partikelfilter mit Zulassungsdatum seit 1. Januar 2007 oder später werden ebenfalls mit diesem Steueraufschlag belegt – es sei denn, sie halten den künftigen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 g/km ein.

Lohnt sich eine Filternachrüstung für Diesel-Pkw finanziell?
Das ist für jeden Einzelfall ein eigenes Rechenexempel und hängt stark von der geplanten Haltedauer ab. In der Regel wird die Rechnung nur für Fahrzeuge aufgehen, die durch die Nachrüstung eine grüne Plakette bekommen. Bereits die Hochrüstung von rot auf gelb ist problematisch, denn die gelbe Plakette hilft nur bis Ende 2009, die rote sogar nur bis Ende 2008. Dem gegenüber stehen in jedem Fall Nachrüstkosten, die wesentlich höher als die Steuervorteile sind. Eines ist klar: Draufzahlen muss fast jeder Besitzer von älteren Diesel-Pkw – die Kosten-Nutzen-Betrachtung hängt wie gesagt vom Einzelfall ab.

Was mache ich, wenn ich auf mein Auto nicht verzichten kann, aber ein Nachrüsten nicht möglich ist?
Die Berliner Handwerkskammer hat vor einiger Zeit angekündigt, eine Sammelklage für ihre Mitglieder zu unterstützen, denn nicht nur sie empfindet es als eine Art Enteignung, wenn man sein Auto in der Stadt faktisch nicht mehr fahren darf. Ob eine solche Interessensgemeinschaft mit der Klage Erfolg haben kann, ist bisher genauso wenig geklärt wie die Aussichten privat initiierter Klagen. Die bittere Erkenntnis für viele: Wenn es nicht gelingt, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, empfiehlt es sich möglicherweise, das alte Auto zu verkaufen, so lange es noch geht. Autohändler haben übrigens oftmals Kontakte zu Aufkäufern aus dem Ausland, die sich für deutsche Umweltzonen herzlich wenig interessieren.

Was passiert nach 2010 – werden die Regelungen dann möglicherweise noch weiter verschärft?
Klar ist, dass ab 2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in Umweltzonen fahren dürfen. Welche Ideen die europäische Politik bis dahin entwickelt, ist leider nicht vorauszusagen. (ggo)