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eBay droht Klage wegen Patentverletzung

Michael Kurzidim

Gibt das Gericht dem KlÀger Recht, dann kommen Zahlungen in Millionenhöhe auf eBay zu. Das Auktionshaus spricht von "gewichtigen Gegenargumenten".

Das Damoklesschwert der Patentverletzung schwebt ĂŒber eBay. Der Erfinder und Patentanwalt Thomas Woolston wirft dem Internet-Auktionshaus vor, unter anderem gegen sein Patent No. 5.845.265 [1] verstoßen zu haben, das im Web angebotene MarktplĂ€tze juristisch schĂŒtzt. Kommt es zum Prozess und gibt der Richter Woolston Recht, dann drohen eBay Zahlungen in Millionenhöhe. Der Internetdienstleister könnte sogar dazu gezwungen werden, sein GeschĂ€ftsmodell zu Ă€ndern und Teile seines US-Angebots einzustellen.

Schon vor zwei Jahren verhandelte eBay mit Woolston, nahm dann aber doch vom Kauf der Patente Abstand. Dabei gingen jede Menge E-Mails hin und her, die eBay jetzt in betrĂ€chtliche Schwierigkeiten bringen könnten, belegen sie doch eindrucksvoll, dass das Auktionshaus von den Patenten wusste und mit voller Absicht dagegen verstieß. Die Reue kommt zu spĂ€t. "Wir sind nicht in der Lage einzuschĂ€tzen, welche Verluste da auf uns zu kommen, falls diese Anklage ungĂŒnstig fĂŒr uns ausgeht", gibt eBay in einer Stellungnahme zu.

"Wir wollen eBay nicht aus dem Markt drĂ€ngen, sondern wir suchen nach einer angemessenenen EntschĂ€digung fĂŒr den Patentinhaber", ließ Rechtsanwalt Scott Robertson verlauten, der Woolston vor Gericht vertritt. Eine bestimmte Summe soll bereits im GesprĂ€ch sein, aber der zustĂ€ndige Bezirksgerichthof im östlichen Virginia hĂ€lt die Unterlagen unter Verschluss. Die Verhandlung wurde fĂŒr den zwölften November anberaumt.

Nicht nur eBay, sondern auch anderen Internetdienstleistern drohten in naher Zukunft nervenaufreibende Patentklagen, meint James Pooley, ein auf geistiges Eigentum spezialisierter Rechtsanwalt aus dem kalifornischen Palo Alto. Dabei darf man den beklagten Internetfirmen noch nicht einmal böse Absicht unterstellen. Patente brauchen oft Jahre, bis sie anerkannt und rechtswirksam werden, und dann verstĂ¶ĂŸt ein Unternehmen plötzlich gegen ein Patent, von dem es zur GrĂŒnderzeit noch gar nichts wissen konnte. "Man weiß nie, welches intellektuelle Eigentum man braucht, um in einem Marktsegment erfolgreich zu agieren", sagt Pooley und rĂ€t, Klagen auf jeden Fall "sehr, sehr ernst" zu nehmen.

Patentinhaber Woolston klagte bereits im Oktober letzten Jahres gegen eBay. Der zustĂ€ndige Bezirksrichter Jerome Friedman hat die Patentforderung aber immer noch nicht in verstĂ€ndliches Englisch ĂŒbersetzt, ein wichtiger, als "Markman ruling" bekannter Schritt, ohne den ĂŒber die Klage nicht entschieden werden darf. Bevor der Richter dieser Bedingung nicht entsprochen habe, könne man ĂŒber mögliche Konsequenzen auf Seiten des Beklagten eBay kaum begrĂŒndete Aussagen machen, meint Carl Oppedahl, ein in Dillon, Colorado, ansĂ€ssiger Rechtsanwalt. (ku)


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[1] http://164.195.100.11/netacgi/nph-Parser?Sect2=PTO1&Sect2=HITOFF&p=1&u=%2Fnetahtml%2Fsearch-bool.html&r=1&f=G&l=50&d=PALL&RefSrch=yes&Query=PN%2F5845265