Zuckerberg wirft KlÀger im Streit um Facebook-Anteile Betrug vor
Der Mann, der Anspruch auf die HÀlfte an Facebook erhebt, soll dem Social Network zufolge alle seine Beweise gefÀlscht haben.
Der Mann, der Anspruch auf die HĂ€lfte an Facebook erhebt, soll dem Social Network zufolge alle seine Beweise gefĂ€lscht haben. Er selbst hĂ€lt an seiner Darstellung fest. Der ehemalige HolzpellethĂ€ndler Paul Ceglia behauptet, 2003 mit Facebook [1]-GrĂŒnder Mark Zuckerberg einen Online-Dienst mit dem Namen thefacebook.com geplant zu haben. Zuckerberg habe ihn jedoch schlieĂlich ausgebootet und Facebook allein auf die Beine gestellt. Ceglia untermauerte [2] seine Version der Geschichte mit der Kopie eines Vertrages sowie mehrerer E-Mails.
Zuckerberg erklÀrte jetzt aber unter Eid, er habe nie den von Ceglia prÀsentierten Vertrag unterzeichnet und auch nie die vorgelegten E-Mails geschrieben oder erhalten. "Der Vertrag ist mit Cut & Paste erstellt worden, die E-Mails sind komplette FÀlschungen und diese ganze Klage ein Betrug", hieà es in einem Gerichtsdokument [3] von Facebook am Donnerstag.
Ein Dokumentenexperte habe festgestellt, dass es zwischen den Seiten 1 und 2 des angeblichen Vertrages erhebliche Unterschiede gebe, was auf eine FĂ€lschung hinweise. Zudem habe eine Auswertung der E-Mail-Server von Harvard, wo Zuckerberg zu der Zeit studierte, ergeben, dass dort nie solche E-Mails umgeschlagen worden seien. Stattdessen seien aber 175 Mails der beiden MĂ€nner gefunden worden, in denen der Name Facebook nicht vorkomme.
Zuckerberg sei seinerzeit zwar tatsĂ€chlich von Ceglia angeheuert worden â es sei aber nur um Programmiererarbeiten fĂŒr dessen Website StreetFax gegangen, einen Dienst mit Fotos von StraĂenkreuzungen fĂŒr Versicherungsfirmen. Von Facebook oder einem Ă€hnlichen Namen sei nie die Rede gewesen, schlieĂlich sei Zuckerberg der Name erst Ende 2003 eingefallen und der angebliche Vertrag stammt von April des Jahres.
Ceglia behauptete zunĂ€chst, er habe ein Anrecht auf die HĂ€lfte an Facebook sowie weitere 34 Prozent als Vertragsstrafe dafĂŒr, dass Zuckerberg die vereinbarten Arbeiten nicht erledigt habe. SpĂ€ter reduzierte er seine Forderung auf "nur" 50 Prozent. Angesichts des heutigen geschĂ€tzten Wertes von bis zu 80 Milliarden Dollar fĂŒr Facebook wĂ€re Ceglias damalige Investition von 2000 Dollar ein phĂ€nomenales GeschĂ€ft.
Der Mann, der in seinem HolzpelletgeschĂ€ft Probleme wegen Kundenbetrugs hatte, war zunĂ€chst als Spinner aufgenommen worden. Allein schon die ErklĂ€rung, er habe sich erst vor kurzem wieder an den Vertrag erinnert, wirkte wenig ĂŒberzeugend. Dann aber heuerte Ceglia eine renommierte Anwaltsfirma an und prĂ€sentierte die E-Mails, in denen es angeblich um den Aufbau eines Online-Netzwerks und die Registrierung des Namens "The Face Book" ging. Aus den Mails entstand der Eindruck, Zuckerberg habe Ceglia hingehalten und ihm einen Misserfolg vorgegaukelt, wĂ€hrend Facebook in Wirklichkeit ein Hit war. SchlieĂlich zahlte Zuckerberg in dieser Version der Geschichte Ceglia die 2000 Dollar zurĂŒck und löste die Partnerschaft auf.
Facebook will jetzt Zugriff auf Ceglias Computer haben und forderte ihn zudem auf, das Original des angeblichen Vertrages vorzulegen. Laut Facebook unterschrieb Zuckerberg nur den Vertrag zur Entwicklung von StreetFax. Von diesem Dokument stamme auch die erste Seite des angeblichen "Face Book"-Vertrages. Die zweite sei von Ceglia "amateurhaft" gefĂ€lscht worden, behauptete das Online-Netzwerk. Ein Experte habe Unterschiede unter anderem bei SchriftgröĂen und anderen Details festgestellt.
Ceglias Anwalt sagte laut "New York Times", sein Mandant widerspreche den Facebook-VorwĂŒrfen und werde seine Beweise vorlegen.
Ceglia ist nicht der einzige, der ein StĂŒck von Facebook haben will. So gehen die Zwillinge Tyler und Cameron Winklevoss seit Jahren gegen Zuckerberg vor. Sie behaupteten, er habe ihnen die Idee fĂŒr Facebook geklaut. Einen Vergleich mit dem Online-Netzwerk wollen sie jetzt aufkĂŒndigen, weil Facebook sie dabei angeblich ĂŒber den Tisch gezogen habe. (anw [4])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1254525
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.facebook.com
[2] https://www.heise.de/news/Klaeger-legt-im-Streit-mit-Mark-Zuckerberg-um-Facebook-Anteile-nach-1226466.html
[3] https://www.documentcloud.org/documents/97423-memorandum-of-law.html
[4] mailto:anw@heise.de
Copyright © 2011 Heise Medien