Zeitungsverleger-Verband will Adblocker verbieten
(Bild: dpa, Monika Skolimowska)
Der Konflikt um Werbeblocker verschĂ€rft sich wieder: Der Zeitungsverleger-Verband Nordrhein-Westfalen dringt auf ein Vertriebsverbot fĂŒr Programme, die Werbung auf journalistischen Angeboten blockieren.
Dass Verleger mit allen Mitteln gegen Einnahmeverluste durch Adblocker kĂ€mpfen, ist bekannt: So prozessieren [1] mittlerweile sechs deutsche MedienhĂ€user gegen den Hersteller von Adblock Plus, die Kölner Firma Eyeo. DarĂŒber hinaus wollen die Verleger möglichst schnell ein generelles Verbot fĂŒr die ungeliebten Programme durchsetzen. FĂŒr eine Anhörung des Ausschusses fĂŒr Kultur und Medien im Landtag Nordrhein-Westfalen hat der Zeitungsverleger-Verband des Landes nun einen Formulierungsvorschlag vorgelegt.
Vorschlag drÀngt auf schnelles Verbot
Die Parlamentarier befassen sich mit dem Thema auf auf Antrag der Piraten-Fraktion [2], die damit ein mögliches Verbot der Software verhindern will. Bereits im vergangenen Juni hatte eine Bund-LĂ€nder-Arbeitsgruppe zur Medienpolitik einen PrĂŒfauftrag [3] erteilt, ob und auf welchem Wege Adblocker verboten werden könnten. Ein solches Verbot wollen die Piraten verhindern und fordern die Landesregierung auf, entsprechende BemĂŒhungen zu unterbinden. "Eine gesetzliche Ad-Blocker-Regulierung oder gar ein Verbot wĂŒrde sehr einseitig Interessen von Medienkonzernen und der Werbeindustrie bevorzugen, in dem ausgediente GeschĂ€ftsmodelle geschĂŒtzt wĂŒrden", heiĂt es in dem Antrag.
Der zur Anhörung geladene Verlegerverband hat in einer heise online vorliegenden Stellungnahme [4] nun NÀgel mit Köpfen gemacht und einen Formulierungsvorschlag in die parlamentarische Debatte eingebracht. Demnach soll zum "Schutz der IntegritÀt von journalistisch-redaktionellen Telemedienangeboten" die Herstellung, Verbreitung und Bewerbung von Programmen untersagt werden, die das Laden von "Rubrikenanzeigen" ohne Zustimmung des Anbieters unterbinden. Lediglich Funktionen wie Safari Reader [5], die Werbung erst nach dem Laden ausblenden, sollen weiterhin erlaubt sein. Dabei lassen sich die Verleger die Optionen offen, ob die Vorschrift ins Urheberrecht, ins Telemediengesetz oder in einen Bund-LÀnder-Staatsvertrag integriert werden soll.
GeschÀftsmodell gegen GeschÀftsmodell
Der Verband stellt den Schritt als alternativlos dar. So gebe es keine wirksamen technischen Gegenmittel gegen Adblocker. Die Blockade-Raten erreichten bei technisch orientierten Angeboten 50 Prozent. "Die Nutzung von AdBlockern droht bereits heute sich auf journalistische Standards auszuwirken. Sie gefĂ€hrdet zudem den Zugang zu Informationen fĂŒr Alle, also auch diejenigen, die keinen AdBlocker verwenden", heiĂt es in der Stellungnahme.
Eyeo lehnt den Gesetzentwurf naturgemÀà ab: "Es ist nicht Aufgabe des Gesetzes mittels eines Adblocking-Verbots die GeschĂ€ftsmodelle von Verlegern zu sichern", teilt die Firma auf Anfrage von heise online mit. So sei die Nachfrage nach Adblocking-Tools von eben der Branche selbst befeuert worden, indem sie stetig aufdringlichere Werbeformen zur Finanzierung ihrer Angebote einsetze. "Letztendlich wird sich der Bundesgerichtshof Ende diesen Jahres mit einer finalen Entscheidung ĂŒber die rechtliche Situation von Adblockern befassen", heiĂt es in dem Statement. Eyeo zeigt sich zuversichtlich, den Rechtsstreit zu gewinnen.
Kritik an Pauschalverbot
UnterstĂŒtzung erhĂ€lt Eyeo von dem Verein Digitale Gesellschaft: "Ein pauschales Verbot von Adblockern schieĂt weit ĂŒber das Ziel eines angemessenen Interessenausgleichs hinaus und wĂŒrde im Ergebnis deutlich mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen." So sei das Gesetz so vage formuliert, dass auch Sicherheitstools und sogar PrivatsphĂ€re-Funktionen von Browsern durch das Gesetz verboten sein könnten. "Nicht zuletzt mit Blick auf das Bestreben, die DatensouverĂ€nitĂ€t von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Wege der Datenschutzgrundverordnung und der ePrivacy-Verordnung EU-weit zu vereinheitlichen und zu stĂ€rken, ist der Vorschlag völlig realitĂ€tsfern und daher inakzeptabel", ergĂ€nzt Volker Tripp, politischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Auch der Verband der Internetwirtschaft eco teilt die Bedenken. "Ein gesetzgeberisches TĂ€tigwerden ist nicht erforderlich", erklĂ€rt eine Sprecherin. Ein grundsĂ€tzliches gesetzgeberisches Verbot widerspreche den bisher ergangenen gerichtlichen Urteilen, die das Recht der Nutzer betonten, einen solchen Adblocker eigenverantwortlich einzusetzen. UnterstĂŒtzung erhalten die Verleger hingegen vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), in dem auch viele Unternehmen der Werbebranche organisiert sind: "Die Anbieter von Inhalten und die Betreiber von Webangeboten mĂŒssen entscheiden können, welche Inhalte auf ihren eigenen Plattformen den Nutzern und Lesern angezeigt werden." So decke sich der Gesetzesvorschlag der Verleger weitestgehend mit der Position des BVDW. (kbe [6])
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[1] https://www.heise.de/news/Klage-gegen-Adblock-Plus-Teilerfolg-fuer-Springer-Niederlage-fuer-Eyeo-bei-Acceptable-Ads-3248585.html
[2] https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Ausschuesse/A12_-_Ausschuss_fuer_Kultur_und_Medien/Anhoerungen.jsp
[3] https://www.heise.de/news/Bund-Laender-Kommission-prueft-Adblocker-Verbot-3240196.html
[4] https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-4625.pdf
[5] https://www.heise.de/news/Safari-5-ist-da-1017350.html
[6] mailto:kbe@heise.de
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