Zahl der behördlichen Kontenabfragen erneut deutlich gestiegen
Das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt) hat laut einem Zeitungsbericht im Jahr 2009 auf Ersuchen von FinanzĂ€mtern und Sozialbehörden 43.066 Kontostammdaten abgerufen. Das sind 28 Prozent mehr als noch im Vorjahr.
Das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt [1]) hat im Jahr 2009 auf Ersuchen von FinanzĂ€mtern und Sozialbehörden insgesamt 43.066 Kontostammdaten abgerufen. Das sind fast 10.000 Abfragen oder 28 Prozent mehr als noch im Vorjahr [2], meldet [3] die Neue OsnabrĂŒcker Zeitung. Im Vergleich zu 2005, als das Kontenabrufverfahren eingefĂŒhrt wurde, habe sich die Zahl der Datenzugriffe sogar verfĂŒnffacht. Bereits im August zeichnete sich eine deutlich steigende Tendenz fĂŒr das vergangene Jahr ab. Damals war bekannt geworden [4], dass das BZSt allein im ersten Halbjahr 17.626 Kontenabrufe durchgefĂŒhrt hatte.
Weiterhin steigendes Interesse an den KontenĂŒbersichten haben vor allem die Sozialbehörden. Bearbeitete das Bundeszentralamt 2008 noch 2109 Anfragen aus diesem Bereich, waren es dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr bereits 5775. Das entspricht einem Zuwachs von 173 Prozent. Neben FinanzĂ€mtern sind zudem ArbeitsĂ€mter vorne in der Statistik mit dabei. Der Zugriff auf den Datenpool wird vom BZSt gesteuert. Ăber einen erfolgten Kontenabruf werden Betroffene im Steuerbescheid informiert. Die Einzelheiten regeln das Kreditwesengesetz und die Abgabenordnung. Voraussetzung fĂŒr eine Abfrage ist ein konkreter Verdacht. ErhĂ€rtet sich dieser, kann von Banken die Offenlegung von Guthaben und Kontobewegungen beansprucht werden. FĂŒr separat erfolgende Abfragen von Strafverfolgungsbehörden ist die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zustĂ€ndig. Diese werden in einer getrennten Statistik erfasst.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklĂ€rte die Zunahme der Abrufzahlen mit dem Hinweis, dass das noch vergleichsweise junge Instrument nach einer Anlaufzeit nun offenbar voll in Anspruch genommen werde. Dies diene der Steuerehrlichkeit und der Gerechtigkeit. FĂŒr Thilo Weichert, Leiter des UnabhĂ€ngigen Landeszentrums fĂŒr Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD [5]), ist die Entwicklung dagegen besorgniserregend. Er forderte die Bundesregierung auf, das Verfahren der Kontenabrufe restriktiver zu handhaben. Das einfache System ĂŒber das Bundeszentralamt ermutigt seiner Ansicht nach geradezu zum Datenzugriff. Je mehr sich das Verfahren in der Praxis etabliere, desto exzessiver kontrollierten die Behörden. Dabei wĂŒrden nicht immer die gesetzlichen EinschrĂ€nkungen beachtet.
CDU/CSU und FDP hatten sich im Herbst in ihrer Koalitionsvereinbarung [6] darauf verstĂ€ndigt, das Kontenabrufverfahren "ĂŒberprĂŒfen" zu wollen. Seitdem ist in diesem Bereich aber offenbar wenig passiert. Die Liberalen hatten zunĂ€chst eine EinschrĂ€nkung der Befugnisse fĂŒr die Abfragen der Kontostammdaten angestrebt, konnten sich damit aber nicht gegen die Union durchsetzen. (pmz [7])
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[1] http://www.bzst.bund.de/
[2] https://www.heise.de/news/Finanzaemter-fragen-vermehrt-Kontostammdaten-ab-212445.html
[3] http://www.noz.de/preexport_startseite/20100115-behoerden-fragen-immer-o%20efter-konten-ab.html
[4] https://www.heise.de/news/Behoerden-fuehren-vermehrt-Kontenabfragen-durch-749937.html
[5] http://www.datenschutzzentrum.de/
[6] https://www.heise.de/news/Koalitionsvertrag-Deutschland-soll-Bildungsrepublik-und-Gruenderland-werden-838452.html
[7] mailto:pmz@ct.de
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