Wirtschaftsministerium will Überwachung der Telekommunikation ausdehnen
Nach einem Entwurf für die neue TKÜV würden sämtliche Telekommunikations-Kennungen von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern bis zu ganzen Funkzellen abhörbar.
Der dreijährige Streit [1] um die aktuelle Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) steckt den betroffenen TK-Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Datenschützern noch fest in allen Gliedern. Da legt das Bundeswirtschaftsministerium [2] schon wieder kräftig Zündstoff nach. Laut einem neuen Entwurf für das umkämpfte Paragrafenwerk, der heise online vorliegt, sollen die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern künftig zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verdonnert werden.
Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen. Zudem will das Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts die Auslandsüberwachung ausweiten. Vom Bundesinnenministerium kam darüber hinaus die Anregung, auch gleich die Vorschriften zum präventiv-polizeilichen "kleinen" Lauschangriff in die TKÜV zu integrieren. Dazu kommen zahlreiche Detailänderungen, die es nichtsdestoweniger in sich haben.
Einzelheiten zu dem neuen Entwurf zur Telekommunikations-Überwachungsverordnung bringt c't aktuell [3]:
Siehe dazu auch: (jk [5])
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[1] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-segnet-Lauschverordnung-ab-47913.html
[2] http://www.bmwa.bund.de/
[3] http://www.heise.de/ct/aktuell/
[4] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/49953
[5] mailto:jk@heise.de
[6] https://www.heise.de/news/US-Buergerrechtler-beklagen-industriellen-ueberwachungskomplex-104826.html
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