Wikileaks-Sprecher erneut unter Vergewaltigungsverdacht
Die schwedische Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Julian Assange nach einer Neubewertung der VorgĂ€nge wieder auf den Verdacht der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung ausgeweitet. Sie habe "Grund zu der Annahme, dass hier eine Straftat verĂŒbt wurde", erklĂ€rt die zustĂ€ndige OberstaatsanwĂ€ltin.
Gegen den Wikileaks [1]-Sprecher Julian Assange wird erneut wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt. Hintergrund ist eine Neubewertung der VorgĂ€nge durch die schwedische Generalstaatsanwaltschaft. Laut Mitteilung [2] sieht die nun zustĂ€ndige OberstaatsanwĂ€ltin Marianne Ny sowohl beim Vergewaltigungsvorwurf als auch bei den VorwĂŒrfen der sexuellen Nötigung "Grund zu der Annahme, dass hier eine Straftat verĂŒbt wurde". Ny ist seit 2007 Leiterin des "Prosecution Development Centre" in Göteborg und auf Gewalt- sowie Sexualstraftaten spezialisiert. Bei den Untersuchungen im Fall Assange wird sie von der stellvertretenden GeneralstaatsanwĂ€ltin Erika Lejnefors unterstĂŒtzt.
Mit der Wiederaufnahme des Vergewaltigungsverdachts gewinnt eine verwickelte Geschichte an Dramatik. UrsprĂŒnglich war auf Anzeige von zwei Frauen hin Haftbefehl [3] wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung gegen den 39-jĂ€hrigen Wikileaks-Sprecher erlassen worden, der allerdings kurze Zeit spĂ€ter wieder aufgehoben wurde. AnschlieĂend wurde gegen Assange nur wegen sexueller Nötigung ermittelt, bis auch dieser Vorwurf auf den Tatbestand der BelĂ€stigung [4] zurĂŒckgestuft wurde. Der Anwalt der betroffenen Frauen forderte danach jedoch ein hĂ€rteres Vorgehen [5], weil er Anhaltspunkte fĂŒr eine Vergewaltigung in einem Fall und sexueller Nötigung in zwei FĂ€llen sah.
Assange selbst war am Montag eine Stunde lang von der Polizei zum Vorwurf der Nötigung angehört worden. Dieses Verhör bezeichnete sein Rechtsanwalt als "erfreulich sachlich". Die Wiederaufnahme des Vergewaltigungsvorwurfs könnte Konsequenzen fĂŒr Assanges PlĂ€ne haben, fĂŒr lĂ€ngere Zeit in Schweden zu bleiben. Kurz vor der Aussage der beiden Frauen hatte der gebĂŒrtige Australier einen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gestellt und dabei angefĂŒhrt, dass er als Kolumnist fĂŒr die schwedische Zeitung Aftonbladet [6] arbeiten wollte. Solange die Untersuchungen der Generalstaatsanwaltschaft laufen, darf Assange das Land nun nicht verlassen. (vbr [7])
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[2] http://www.aklagare.se/In-English/
[3] https://www.heise.de/news/Haftbefehl-gegen-Wikileaks-Chef-wegen-Vergewaltigungsverdacht-Update-1063259.html
[4] https://www.heise.de/news/Staatsanwaltschaft-will-Wikileaks-Gruender-zu-Belaestigungsvorwurf-hoeren-1066711.html
[5] https://www.heise.de/news/Rechtsanwalt-wuenscht-haerteres-Vorgehen-gegen-Wikileaks-Sprecher-Assange-1068860.html
[6] http://www.aftonbladet.se
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