Wieder Schlappe vor Gericht: Uber bleibt in Berlin verboten
In Berlin darf Uber nur noch Taxis vermitteln, nur brauchen die Uber nicht unbedingt.
(Bild: dpa)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot der Mitfahr-App in der Hauptstadt bestĂ€tigt. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar. Damit wird es fĂŒr Uber in Berlin sehr eng.
Das umstrittene US-Unternehmen Uber darf seine Dienste UberBLACK und UberPOP in Berlin weiterhin nicht anbieten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die im September 2014 gefÀllte Eilentscheidung der Vorinstanz [1] bestÀtigt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Berlin mit [2] (Az. VG 11 L 353.14 Berlin, Beschluss vom 10. April 2015).
"Ăffentliches Interesse"
Das von der zustĂ€ndigen Berliner Behörde verhĂ€ngte Verbot sei rechtens, da das US-Unternehmen ĂŒber seine in Amsterdam ansĂ€ssige Tochterfirma eine gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr betreibe, hieĂ es in der BegrĂŒndung des OVG am Donnerstag. Uber sei nicht nur ein Vermittler und verstoĂe gegen zahlreiche Bestimmungen des Personenbeförderungsrechts. Ein Verbot sei somit auch im öffentlichen Interesse.
FĂŒr Uber wird es damit in der Hauptstadt langsam eng. Von dem Verbot ist das KerngeschĂ€ft der Vermittlung von Limousinen mit lizenzierten Fahrern (UberBLACK) ebenso betroffen wie UberPOP, das FahrgĂ€ste an Fahrer mit eigenem Auto, aber ohne Personenbeförderungsschein vermittelt. Nur die Vermittlung von Taxis [9] ist dem US-Anbieter in Berlin noch erlaubt.
KrÀftiger Gegenwind
Auch in anderen StĂ€dten weht dem finanziell gut ausgestatteten US-Startup [10] krĂ€ftiger Wind ins Gesicht. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hatte ein von den Behörden der Hansestadt eingesetztes, vom Verwaltungsgericht aus formalen GrĂŒnden aber kassiertes Verbot wieder eingesetzt.
Zuletzt hatte das Landgericht Frankfurt am Main ein bundesweites Verbot von UberPOP bestĂ€tigt [11] und der klagenden Taxigenossenschaft den RĂŒcken gestĂ€rkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, Uber wird wohl in Berufung gehen. Solange macht das Unternehmen weiter mit UberPOP, hat das GeschĂ€ftsmodell aber angepasst [12], um den Rechtsdruck etwas zu mindern.
BrĂŒssel prĂŒft
Auch auf EU-Ebene ist Uber inzwischen ein Politikum. Das US-Unternehmen hat sich in BrĂŒssel ĂŒber die Behandlung in Deutschland beschwert, woraufhin sich die EU-Kommission nun den deutschen Taxi-Markt genauer anschauen will [13]. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg betonte am Donnerstag schon einmal, das Verbot verstoĂe nicht gegen das Recht der EuropĂ€ischen Union. (vbr [14])
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[1] https://www.heise.de/news/Gerichte-bestaetigen-Uber-Verbot-in-Berlin-und-Hamburg-2404577.html
[2] http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/lt--kk-__publish_date_year--gtlt--kk-__publish_date_mon--gtlt--kk-__publish_date_day--gt.lt--kk-__publish_time_hour--gtlt--kk-__publish_time_min--gt.401726.html
[3] https://www.heise.de/blog/Uber-Kapitalismus-2429248.html
[4] https://www.heise.de/meinung/Kommentar-Der-Fortschritt-braucht-Uber-nicht-2309317.html
[5] https://www.heise.de/news/Regeln-im-Netz-Wer-kontrolliert-Uber-Airbnb-und-Co-2404402.html
[6] https://www.heise.de/news/Mobilitaet-im-Wandel-Uber-wird-sterben-2398916.html
[7] https://www.heise.de/news/Uber-will-Taxi-Minijobs-und-Gesetzreformen-2462100.html
[8] https://www.heise.de/news/Gerichte-bestaetigen-Uber-Verbot-in-Berlin-und-Hamburg-2404577.html
[9] https://www.heise.de/news/Uber-oeffnet-sich-fuer-Taxis-2405193.html
[10] https://www.heise.de/news/Uber-sammelt-1-2-Milliarden-Dollar-bei-Investoren-ein-2481344.html
[11] https://www.heise.de/news/Landgericht-Frankfurt-bestaetigt-Verbot-von-UberPOP-2579365.html
[12] https://www.heise.de/news/Uber-lenkt-ein-2415377.html
[13] https://www.heise.de/news/EU-Kommission-schaut-sich-nach-Uber-Beschwerde-deutschen-Taxi-Markt-an-2598413.html
[14] mailto:vbr@heise.de
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