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„The Switch“

Florian Pillau
Audi, VW

Was wirft die US-Umweltbehörde EPA Volkswagen genau vor? Wir haben uns die „Notice of Violation“ genauer angesehen.

München/Washington, 21. September 2015 – Was wirft die US-Umweltbehörde EPA Volkswagen genau vor? Wir haben uns die „Notice of Violation“ [1] genauer angesehen, welche die Behörde am 18. September Volkswagen schickte. Dort wird eine klassische Methode zur Zykluserkennung beschrieben:

„Insbesondere hat VW (die EPA meint mit dieser Markenbezeichnung den gesamten Volkswagen-Konzern) in diesen Fahrzeugen Programmcode geschrieben und im Steuergerät hinterlegt, die erkannte, wann das Auto auf Übereinstimmung mit den Emissionsgrenzwerten der EPA getestet wurde. Aus Gründen der Einfachheit nennt die EPA das den „Schalter“. Ob das Fahrzeug sich in einem entsprechenden Prüfzyklus befindet, oder nicht, wird anhand verschiedener Parameter erkannt, darunter der Stellung des Lenkrads, der gefahrenen Geschwindigkeiten, der Dauer des Motorlaufs und des Umgebungsluftdrucks. (…)

„The Switch“ (0 Bilder) [2]

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Während des (von ihm als solchen erkannten) Emissionstestlaufs fuhr das Steuergerät dann ein Kennfeld, das die EPA-konformen Emissionen erreichte und von Volkswagen als „Prüfstands-Kalibrierung“ bezeichnet wird (…). Außerhalb des Tests, im realen Fahrbetrieb, wurde der „Schalter“ aktiviert und das Steuergerät griff auf ein „Straßen-Kennfeld“ zurück, das die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung, insbesondere bei einer Ausstattung mit einem SCR-Katalysator, verminderte. Als Ergebnis wurde der nach EPA höchstzulässige Stickoxidgehalt [4] im Abgas je nach Einsatz (Stadt-, oder Autobahnverkehr) um den Faktor zehn bis 40 überschritten.

VW (i.e. Volkswagen) wusste oder hätte wissen müssen, dass „Straßen-Kennfeld“ und „Schalter“ für den Clean Air Act [5] relevante Teile der Fahrzeugkonstruktion entweder umgehen oder unwirksam machen. Das zeigt sich an ihrer Auslegung: Wie oben beschrieben, ist das Steuergerät so programmiert, dass es den Test erkennt und eine unzureichende Abgasnachbehandlung erzielt, sobald sich das Auto nicht in einem bundesstaatlichen Prüfstandlauf befindet“.

Die Umweltbehörde erkannte zudem durch ihre Vergleichsmessungen auf dem Prüfstand und auf der Straße, dass die Überschreitungen auf der Straße im Fahrzeug regelmäßig nicht angezeigt werden ("the vehicles' on board diagnostic system was not detecting the increased emissions").

Damit ist erstmals durch eine US-Behörde die Existenz einer Zykluserkennung im Serieneinsatz nachgewiesen worden. Die Methode ist bekannt [6] und Kritiker der Autoindustrie haben immer wieder behauptet, sie würde auch in Großserie eingesetzt. Andere bisher bekannt gewordene Problemfelder waren etwa die Lärmemissionen von Motorrädern oder die Verbrauchserhebung im NEFZ.

Wären Absicht und Methode nicht erkannt worden, hätte Volkswagen mit seiner Manipulation durch das Einfügen einiger Zeilen Programmcode ins Steuergerät eine Menge Kosten sparen können, indem die aufwendigen und teuren Abgasnachbereitungssysteme lediglich auf die Anforderungen des Prüfstandslaufs, nicht aber auf die Beanspruchung im Realbetrieb ausgelegt werden mussten. Das darf man wohl als Motivation für die riskante und letztlich gescheiterte Aktion unterstellen. Immerhin liegt das US-amerikanischeTier 2 BIN 5-Limit bei umgerechnet 31 Milligramm Stickoxid pro Kilometer, während die bei uns aktuelle Euro 6-Norm einen Grenzwert von 80 mg/km setzt. Das macht einen kostspieligen Unterschied beim Aufwand für die Entstickung.

Anders als erwartet hat die EPA übrigens bis jetzt keinen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge angestoßen. Die Besitzer dieser Autos brauchen derzeit also nichts zu unternehmen und können die Fahrzeuge uneingeschränkt weiter benutzen. Die Bußgelder für Volkswagen könnten sich nach Rechtslage auf bis zu 37.500 US-Dollar pro Auto, bei 482.000 Fahrzeugen also auf rund 18 Milliarden Dollar belaufen. (fpi [7])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-2822634

Links in diesem Artikel:
[1] http://www3.epa.gov/otaq/cert/documents/vw-nov-caa-09-18-15.pdf
[2] https://www.heise.de/bilderstrecke/4741732.html?back=2822634;back=2822634
[3] https://www.heise.de/bilderstrecke/4741732.html?back=2822634;back=2822634
[4] https://www.heise.de/news/Grenzueberschreitung-Stickoxid-Emissionen-von-Diesel-Pkw-2805510.html
[5] http://www2.epa.gov/laws-regulations/summary-clean-air-act
[6] https://www.iea.org/media/workshops/2013/gfeilabelling/09.IEAWorkshop_ADAC_greenscoring_EN.pdf
[7] mailto:fpi@heise.de