Weitere EU-LĂ€nder sollen bei Beschaffungen Intel bevorzugt haben
Frankreich, die Niederlande, Finnland und Schweden sollen dazu Stellung nehmen, dass in Ausschreibungen zur Beschaffung von Computer ausdrĂŒcklich die Marke Intel genannt wurde.
Die EuropĂ€ische Kommission fordert Frankreich, die Niederlande, Finnland und Schweden zur Stellungnahme zu öffentlichen AuftrĂ€gen zur Beschaffung von Computern auf. Die Kommission bezweifelt laut Mitteilung [1], dass Ausschreibungen, in denen die Lieferung von Prozessoren der Marke Intel oder von Prozessoren mit einer speziellen Taktfrequenz gefordert wird, den Vorschriften entsprechen. Der Bezug auf eine bestimmte Marke verstoĂe gegen die Richtlinie 93/36/EWG ĂŒber öffentliche LieferauftrĂ€ge. Bereits im April hatte die Kommission in Ă€hnlichen FĂ€llen Aufforderungsschreiben an Italien und Deutschland [2] gerichtet.
Die Kommission fĂŒhrt Beispiele aus den vier LĂ€ndern auf, in denen wie angemahnt ausgeschrieben worden war. Nach europĂ€ischem Vergaberecht darf aber nur dann auf eine bestimmte Marke verwiesen werden, wenn es unmöglich ist, das Produkt hinreichend genau und verstĂ€ndlich zu beschreiben. "Es gibt jedoch durchaus Mittel, beispielsweise unterschiedliche Benchmarks, um Mikroprozessoren und vor allem die von ihnen erwartete Leistung zu beschreiben. Allein anhand der Taktfrequenz kann die Leistung eines Rechners nicht hinreichend bewertet werden", fĂŒhrt die Kommission weiter aus.
"Die ausschlieĂliche Bezugnahme auf die Taktfrequenz, die fĂŒr die Bewertung der Leistung eines Computers nicht ausreicht, verstöĂt gegen Art. 28 des EG-Vertrags, der alle EinfuhrbeschrĂ€nkungen zwischen den Mitgliedstaaten verbietet", heiĂt es in der Mitteilung. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit zur Stellungnahme. ErhĂ€lt die Kommission keine zufrieden stellende Antwort und stellt sie fest, dass gegen europĂ€isches Recht verstoĂen wurde, kann sie die Mitgliedstaaten förmlich zur Beseitigung der MĂ€ngel bei der Vergabe dieser AuftrĂ€ge auffordern. Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen, kann die Kommission den Gerichtshof der EuropĂ€ischen Gemeinschaften anrufen. (anw [3])
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[2] https://www.heise.de/news/Deutsche-Behoerden-sollen-Intel-bevorzugt-haben-97363.html
[3] mailto:anw@heise.de
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