Vorratsdatenspeicherung vs. Grundrechte
Der irische High Court hat den EuropÀischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angerufen. Er soll klÀren, ob die Regelung der europÀischen Grundrechtecharta oder der Menschenrechtskonvention widerspricht.
Knapp zwei Jahre nach einer ersten AnkĂŒndigung [1] hat der irische High Court [2] jetzt den EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH [3]) wegen der BrĂŒsseler Vorgaben [4] zur Vorratsdatenspeicherung angerufen. Laut irischen Medienberichten [5] sollen die Richter in Luxemburg prĂŒfen, ob diese EU-Richtlinie Grundrechte der Nutzer respektiert, wie sie in der europĂ€ischen Grundrechtecharta [6] verbrieft sind. Das Oberste Zivil- und Strafgericht Irlands möchte zudem wissen, ob eine nationale Umsetzung der Bestimmungen auch die Datenschutzartikel der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention [7] beachten muss. In diesem Fall könnte zusĂ€tzlich der StraĂburger Menschengerichtshof eingeschaltet werden.
Der EuGH beschÀftigte sich auf Antrag der irischen Regierung schon einmal mit der umkÀmpften Richtlinie. Damals galt es aber nur die Frage zu klÀren, ob die Vorgaben unter formellen Gesichtspunkten auf Basis der angemessenen Rechtsgrundlage zustande gekommen seien. Grundrechtsfragen sparten die Richter in ihrem Urteil von 2009 [8] komplett aus.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix betonte am Freitag auf einer Konferenz [9] zum heutigen EuropĂ€ischen Datenschutztag [10], dass die Menschenrechtskonvention nicht nur die Inhalte, sondern auch die BegleitumstĂ€nde von Kommunikation schĂŒtze. Ausnahmen wĂŒrden nur gestattet, wenn sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig fĂŒr die Sicherheit seien. Dix zeigte sich ĂŒberzeugt, dass die durch eine pauschale Aufzeichnung von Verbindungs- und Standortdaten verursachten tiefen Grundrechtseingriffe nicht mit dieser Bestimmung in Einklang zu bringen sei.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appellierte [11] ans Bundesjustizministerium, sich aktiv in das Verfahren einzubringen und "die Unwirksamkeit und UnverhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit von Vorratsdatenspeicherungen" aufzuzeigen. (je [12])
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[1] https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-erneut-Fall-fuer-den-Europaeischen-Gerichtshof-994399.html
[2] http://www.courts.ie/courts.ie/library3.nsf/pagecurrent/A02C9A68910CAE7280256D870050500C
[3] http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_6999/
[4] https://www.heise.de/news/EU-Rat-nickt-Richtlinie-zur-Vorratsdatenspeicherung-ab-177825.html
[5] http://www.thejournal.ie/ecj-asked-to-rule-on-mandatory-retention-of-phone-and-internet-data-339434-Jan2012/
[6] http://www.europarl.de/view//Europa/EU_Vorstellung/Grundrechtecharta.html
[7] http://dejure.org/gesetze/MRK
[8] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gerichtshof-bestaetigt-Rechtsgrundlage-fuer-Vorratsdatenspeicherung-193839.html
[9] https://www.heise.de/news/BKA-Chef-haelt-an-Notwendigkeit-der-Vorratsdatenspeicherung-fest-1423859.html
[10] http://www.europeanprivacyday.org/
[11] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/535/1/lang,de/
[12] mailto:je@ct.de
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