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Verfassungsrichter: Urteil zu "Recht auf Vergessen" gefÀhrdet Meinungsfreiheit

Stefan Krempl

Bundesverfassungsrichter Johannes Masing hĂ€lt das Google-Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) fĂŒr zu weitreichend und eine Gefahr fĂŒr die Meinungsfreiheit.

Richter Johannes Masing, beim Bundesverfassungsgericht fĂŒr die Bereiche Pressefreiheit und PrivatsphĂ€re zustĂ€ndig, kritisiert das EuGH-Urteil [1] gegen Google zum Löschen von SucheintrĂ€gen aus PersönlichkeitsgrĂŒnden. Die Entscheidung schaffe ein Ungleichgewicht, "das die liberalen Linien des Äußerungsrechts zu unterlaufen droht", schreibt Masing in einer EinschĂ€tzung, ĂŒber die das Portal iRights.info berichtet [2].

BVerfG

Sorgt sich um die Meinungsfreiheit: Verfassungsrichter Johannes Masing.

(Bild: BVerfG)

Masing begrĂŒĂŸt demnach, dass das europĂ€ische Datenschutzrecht dem Urteil zufolge auch fĂŒr Konzerne aus Drittstaaten wie Google oder Facebook gelten mĂŒsse. Auch ein "Recht auf Vergessen" sei prinzipiell zu befĂŒrworten. Die EuGH-Richter hĂ€tten die Persönlichkeitsrechte aber nicht ausreichend mit der Kommunikations- und Meinungsfreiheit abgewogen und zudem ­ offenbar unbeabsichtigt ­ die Macht von Vermittlern wie Suchmaschinen gestĂ€rkt.

Masing hatte bereits Anfang des Jahres fĂŒr eine "Chance auf Vergessen" plĂ€diert [3], ein absolutes "Recht auf Reset" in der digitalen Welt aber abgelehnt. Niemand könne dort verlangen, "dass ĂŒber ihn gar nicht berichtet wird". Es dĂŒrfe daher in der EU kein "mittelalterliches Oberaufsichtsrecht" geschaffen werden.

Das vollstĂ€ndige Papier des Verfassungsrichters möchte die iRights-Redaktion nicht veröffentlichen. Wenn sich ein Jurist dieser Statur "vertraulich an Politik und DatenschĂŒtzer" wende, sei dies zwar ein ungewöhnlicher Vorgang und von öffentlichem Interesse. Diesem werde aber auch durch "ausfĂŒhrliche Auseinandersetzungen mit dem Text" GenĂŒge getan. (vbr [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-2281113

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Recht-auf-Vergessen-Google-muss-Links-zu-personenbezogenen-Daten-entfernen-2188014.html
[2] http://irights.info/artikel/verfassungsrichter-masing-eugh-droht-liberale-linien-des-aeusserungsrechts-zu-unterlaufen/23795
[3] https://www.heise.de/news/Verfassungsrichter-Masing-plaediert-fuer-Chance-auf-Vergessen-2097535.html
[4] mailto:vbr@heise.de