Urheberrecht: Streit um Intranet-Klausel fĂŒr Lehrer geht vor Gericht
Der Alfred Kröner Verlag hat die FernuniversitĂ€t Hagen wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Die Stuttgarter wollen grundsĂ€tzlich klĂ€ren lassen, welche Teile aus geschĂŒtzten Werken Bildungseinrichtungen im Intranet kostenlos anbieten dĂŒrfen.
Die langjĂ€hrige Auseinandersetzung [1] um die sogenannte Intranet-Klausel [2] im Urheberrechtsgesetz beschĂ€ftigt nun auch die Gerichte: Der Alfred Kröner Verlag [3] hat die FernuniversitĂ€t Hagen wegen zu umfangreicher Veröffentlichung eines von ihm vertriebenen geschĂŒtzten Werkes im Hochschulnetz verklagt. Laut Eingabe [4] (PDF-Datei) der Stuttgarter an das Gericht hat die UniversitĂ€t ihren Studenten 91 von 476 Textseiten aus dem Lehrbuch "Meilensteine der Psychologie" ĂŒber ihr Intranet kostenfrei elektronisch verfĂŒgbar gemacht. Dies gehe weit ĂŒber die Grenzen von § 52a Urheberrechtsgesetz [5] hinaus. Dieser besagt, dass Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" in einem Intranet "öffentlich zugĂ€nglich" machen dĂŒrfen.
Der Verlag will nun grundsĂ€tzlich klĂ€ren lassen, welche rechtlichen Vorgaben Bildungseinrichtungen beachten mĂŒssen, wenn sie urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke Auszubildenden fĂŒr Forschung und Lehre online zur VerfĂŒgung stellen. Studenten hĂ€tten sich im Internet darĂŒber ausgetauscht, dass angesichts der Veröffentlichung ganzer Kapitel durch die FernuniversitĂ€t eine Anschaffung des Fachbuchs nicht mehr nötig sei. Die Inhalte seien dabei nicht nur ĂŒber eine eigene Lernplattform einsehbar, sondern seien auch auf eigene Speichermedien kopierbar gewesen. Einer Abmahnung seien die Hagener unter Berufung auf die gesetzliche Intranet-Klausel nicht nachgekommen. Den Streitwert der Klage schĂ€tzen die AnwĂ€lte des Verlags auf 76.580 Euro.
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels [6] begrĂŒĂte den Schritt der Stuttgarter. "Wenn wissenschaftliche Autoren und Verlage hochwertige Lehr- oder FachbĂŒcher entwickeln und diese von den Hochschulen verwendet werden, sollten sie dafĂŒr auch gerecht vergĂŒtet werden", erklĂ€rte Karl-Peter Winters, Vorsitzender des Verlegerausschusses der Wirtschaftsvereinigung. Alles andere sei "eine Enteignung geistigen Eigentums unter dem Deckmantel der GemeinnĂŒtzigkeit". Generell beklagt der Börsenverein, dass sich das Lehr- und FachbuchgeschĂ€ft der Wissenschaftsverlage seit dem Inkrafttreten des umstrittenen Paragraphen im Jahr 2003 "dramatisch" verschlechtere. Problematisch fĂŒr Autoren und Verlage sei auch, dass Bund und LĂ€nder trotz der im Gesetzestext verankerten Pflicht zur angemessenen VergĂŒtung der Rechteinhaber bislang kein Geld fĂŒr die Nutzungen von Lehr- und FachbĂŒchern gezahlt hĂ€tten.
Der Buchhandel erwartet nach der Entwicklung alternativer Lizenzmodelle, dass die Intranetvorschrift nach ihrem Auslaufen Ende 2012 "ersatzlos" gestrichen werde. Vereinigungen von Wissenschaft und Forschung halten sie dagegen weiterhin fĂŒr elementar [7] und drĂ€ngen auf ihre Entfristung, da sonst "MedienbrĂŒche" entstĂŒnden und die "netzgestĂŒtzte Forschung und Lehre" behindert wĂŒrde. Die Regelung abzuschaffen hieĂe vor allem, Ă€ltere Literatur von elektronischen Lehr- und Forschungsplattformen auszuschlieĂen. (anw [8])
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[2] https://www.heise.de/news/Bundesrat-segnet-Verlaengerung-der-Intranet-Klausel-fuer-Lehrer-ab-218631.html
[3] http://www.kroener-verlag.de/
[4] http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/MUNDMS-%23113626-v1-Alfred_Kr%F6ner_Verlag_Fernuni_Hagen_Klage_101203.pdf?backend_call=true
[5] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html
[6] http://www.boersenverein.de/
[7] https://www.heise.de/news/Neue-Kontroverse-um-Online-Publikationsrechte-in-der-Wissenschaft-1103249.html
[8] mailto:anw@heise.de
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