US-Richter: Kleinanzeigen-Seite ist wohl keine ZuhÀlterei
Backpage.com gilt in den USA als gröĂte Kleinanzeigenseite nach Craigslist.
(Bild: Screenshot)
US-Sexarbeiter inserieren regelmĂ€Ăig auf der Kleinanzeigen-Seite Backpage.com. Deren Chef wurde im Oktober verhaftet und wegen ZuhĂ€lterei angeklagt. Nun zeichnet sich ein Freispruch ab.
Die Vermittlung kostenpflichtiger Online-Inserate fĂŒr sexuelle Dienstleistungen ist in den USA wahrscheinlich nicht strafbar. Das geht aus dem vorlĂ€ufigen Urteil im Strafprozess California v. Carl Ferrer [1] hervor. Der kalifornische Richter verweist darauf, dass Online-Verleger nicht fĂŒr die Veröffentlichung der Inhalte Dritter verantwortlich gemacht werden können. Ein abschlieĂendes Urteil dĂŒrfte im Dezember ergehen.
Die Verteidigung beschuldigt die leitende kalifornische StaatsanwĂ€ltin Kamala Harris, die Anklage nur zur UnterstĂŒtzung ihres Wahlkampfes veranlasst zu haben. Die VorwĂŒrfe seien juristisch haltlos. Harris kandidierte fĂŒr die Demokratische Partei fĂŒr einen Sitz im US-Senat und wurde am 8. November auch gewĂ€hlt.
Verhaftung und Anklage Anfang Oktober
Carl Ferrer leitet die Kleinanzeigen-Seite Backpage.com, die fĂŒr Inserate von Sexarbeitern bekannt ist. Sexarbeit ist in Kalifornien, wie in fast den gesamten Vereinigten Staaten, illegal. Im Oktober wurde Ferrer verhaftet und von der kalifornischen Staatsanwaltschaft wegen ZuhĂ€lterei, ZuhĂ€lterei bezĂŒglich MinderjĂ€hriger sowie Verschwörung zur ZuhĂ€lterei angeklagt. Das sind nach kalifornischem Recht Verbrechen. Letztgenannter Tatbestand wird auch den beiden HauptaktionĂ€ren von Backpage.com angelastet.
Doch der Strafrichter hĂ€lt diese VorwĂŒrfe offensichtlich fĂŒr so unhaltbar, dass er am Mittwoch, Stunden vor der ersten mĂŒndlichen Verhandlung, sein vorlĂ€ufiges Urteil gefĂ€llt hat. Die Verteidigung hatte argumentiert, der in der Anklage behauptete Sachverhalt sei ĂŒberhaupt nicht strafbar, weshalb die Klage abzuweisen sei. Dieser Ansicht folgt der Richter.
Keine Verantwortung fĂŒr Aussagen Anderer
Er verweist auf das Bundesgesetz Communication Decency Act. Es schĂŒtze explizit Online-Verleger davor, fĂŒr die Veröffentlichung der Aussagen Dritter zur Verantwortung gezogen zu werden. "Das Parlament hat sich dazu geĂ€uĂert, und es obliegt dem Parlament, nicht diesem Gericht, sich neu damit zu befassen", wird in dem Urteil gleich zweimal in Fettdruck hervorgehoben.
(Bild:Â Screenshot)
Weil die Veröffentlichung der Aussagen Dritter grundsĂ€tzlich legal ist, sei es auch erlaubt, dafĂŒr Geld zu nehmen â selbst wenn der Kunde seinerseits Geld mit Sexarbeit verdiene. Die Anklage wollte Ferrer auĂerdem dafĂŒr zur Verantwortung ziehen, dass er weitere Webseiten geschaffen hat, die ausschlieĂlich Werbung fĂŒr sexuelle Dienstleistungen zeigen. Laut Anklage ist diese Reklame im Wesentlichen identisch mit den auf Backpage.com geschalteten Escort-Anzeigen. Daher, so das vorlĂ€ufige Urteil, handle es sich um simple Wiederveröffentlichungen der Aussagen Dritter. Also greife fĂŒr Ferrer und seine Mitangeklagten auch hier der Schutz des Communication Decency Act.
Nach der mĂŒndlichen Verhandlung gab der Richter der Staatsanwaltschaft Gelegenheit, einen weiteren Schriftsatz einzureichen. Damit kann sie versuchen, den Richter umzustimmen. Die Verteidigung wird darauf antworten dĂŒrfen. Sollte der Richter seine Meinung nicht Ă€ndern, möchte er am 9. Dezember das endgĂŒltige Urteil fĂ€llen.
- VorlÀufiges Urteil im Verfahren
The People of the State of California vs. Carl Ferrer et al
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(ds [3])
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[2] https://www.heise.de/downloads/18/2/0/3/5/5/4/9/People-California-Carl-Ferrer-Backpage.pdf
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