zurück zum Artikel

US-Regierung bezieht gegen MP3-Tauschbörse Napster Stellung

JĂŒrgen Kuri

Nachdem Napster vor kurzem prominente FĂŒrsprecher gewinnen konnte, haben nun das US-Justizministerium und andere US-Behörden im Rechtsstreit um die MP3-Tauschbörse gegen Napster Stellung bezogen.

Nachdem die MP3-Tauschbörse Napster [1] vor kurzem prominente FĂŒrsprecher [2] aus der Elektronik- und Medienbranche gewinnen konnte, hat die Firma nun eine Schlappe in ihrer Argumentation gegen die VorwĂŒrfe [3] erlitten, der Dienst verletzte das Urheberrecht. Napster ist der Ansicht, dass ĂŒber die MP3-Tauschbörse nicht dafĂŒr verantwortlich gemacht werden könne, wenn die Benutzer illegale Kopien verbreiteten, da man nur eine Dienstleistung anbiete. Napster beanspruchte damit einen Ă€hnlichen Status wie die Hersteller beispielsweise von Videorekordern oder DAT-GerĂ€ten, die nicht dafĂŒr verklagt werden können, wenn ihre GerĂ€te zur Herstellung von illegalen Kopien benutzt werden. Außerdem sei das private Tauschen von urheberrechtlich geschĂŒtzten Werken erlaubt – und wenn die Anwender nichts Illegales unternĂ€hmen, könnte auch Napster nicht verurteilt werden.

Vertreter des US-Justizministeriums [4], des Copyright Office [5] und des Patent and Trademark Office [6] haben sich nun allerdings in einem Schreiben [7], einem so genannten amicus-Schriftsatz, der dem Gericht bei der Entscheidungsfindung durch Stellungnahmen nicht direkt involvierter Parteien helfen soll, auf die Seite der KlĂ€ger in dem Verfahren gegen Napster geschlagen. Bezugnehmend auf den Audio Home Recording Act von 1992, der unter anderem Kopien von urheberrechtlich geschĂŒtzten Werken fĂŒr den Privatgebrauch erlaubt, erklĂ€ren die US-Behörden die Argumentation von Napster fĂŒr hinfĂ€llig. Entscheidungen des obersten US-Bundesgerichts hatten ebenfalls festgehalten, das Hersteller von GerĂ€ten, die zum Kopieren von urheberrechtlich geschĂŒtzten Werken dienen können, nicht fĂŒr "illegalen Gebrauch" verantwortlich gemacht werden könnten, und dass die GerĂ€te wie Videorekorder daher nicht verboten werden dĂŒrften.

In dem Schreiben an das Gericht, das im Fall Napster zu entscheiden hat, verweisen die US-Behörden auf die relevanten Bestimmungen im Audio Home Recording Act, dass Hersteller von digitalen AufnahmegerĂ€ten und -techniken Verfahren einbauen mĂŒssten, die Serienkopien verhinderten. Außerdem mĂŒssten sie LizenzgebĂŒhren in einen Fond einzahlen, der dann an die Urheberrechtsinhaber ausgeschĂŒttet wird. Unter diesen Voraussetzungen sind Klagen wegen Urheberrechtsverletzung weder gegen Hersteller noch Benutzer möglich. Die Argumentation von Napster "verhöhne" nun aber die Bestimmungen in dem Gesetz und stehe im Widerspruch zu den darin festgelegten Vorgehensweisen.

Die US-Offiziellen erklĂ€ren unter anderem, die Napster-User wĂŒrden keines der GerĂ€te einsetzen, auf die sich das Gesetz und die Entscheidungen des Bundesgerichts bezögen. Auf der anderen Seite aber ermöglicht Napster die Verbreitung von digitalen Kopien von Musik-StĂŒcken. Die US-Behörden entziehen damit der Napster-Argumentation insofern die Grundlage, da Mechanismen, die digitale Kopien ermöglichen, und ihre Nutzung offensichtlich nur erlaubt sind, wenn LizenzgebĂŒhren in den dafĂŒr vorgesehenen Fond eingezahlt werden. Ob dies Napster auf der anderen Seite eine LĂŒcke eröffnet, den Dienst offiziell zu legalisieren, dĂŒrfte fraglich sein: Da Napster kein spezielles GerĂ€t oder beispielsweise digitale Audio-Tapes anbietet, sondern eine Dienstleistung, lĂ€sst sich auch keine LizenzgebĂŒhr pro GerĂ€t oder Tape erheben. Eine GebĂŒhr pro getauschtem MP3-File wĂ€re dagegen wohl das finanzielle Ende von Napster.

In dem Schreiben heißt es weiter, die User von Napster wĂŒrden in keinem Fall "Aufnahmen" herstellen, egal ob digital oder analog, sondern reine serielle "Kopien". Das entscheidende Argument aber gegen die Verteidigungslinie von Napster sei, dass es sich in dem Home Recording Act um nicht-kommerzielle Kopien drehe und nicht um öffentliche Distribution. Genau dies ermögliche aber Napster; von einem privaten Tausch selbst erstellter Aufnahmen oder Kopien könne daher keine Rede sein. Zudem: Die Gesetze und Gerichtsentscheidungen fĂŒhrten nicht dazu, dass die illegale Nutzung plötzlich legal wĂ€re; es gehe lediglich darum, die GerĂ€te, die unter UmstĂ€nden illegal genutzt werden könnten, zu schĂŒtzen.

In einem ebenfalls fĂŒr den gestrigen Freitag erwarteten Statement der Vereinigung der Musikindustrie (RIAA [8]), das bis zum heutigen Samstag Nachmittag aber von der RIAA noch nicht veröffentlicht [9] wurde, dĂŒrfte die Organisation wohl einer Ă€hnlichen Argumentationsschiene wie die US-Behörden folgen.

Inzwischen sind zudem die AnwĂ€lte des Rappers Dr. Dre und der Rockband Metallica an diverse UniversitĂ€ten in den USA herangetreten. Sie forderten in einem Schreiben, dem die Klage der Musiker gegen Napster beigelegt war, die Unis auf, den Zugang zu Napster ĂŒber die universitĂ€ren Netzwerke zu blockieren. Bereits vor einigen Monaten hatte Metallica die UniversitĂ€ten von Indiana, SĂŒd-Kalifornien und Yale verklagt, weil sie den Studenten den Zugang zu Napster ermöglichten. Zwei Hochschulen hatten daraufhin die MP3-Tauschbörse vollstĂ€ndig blockiert [10], wĂ€hrend die Uni von SĂŒd-Kalifornien den Zugang nur unter sehr eingeschrĂ€nkten Bedingungen weiter ermöglichte [11]. Nach einer Umfrage der Gartner Group wird der Zugang zu Napster bereits an jeder dritten amerikanischen UniversitĂ€t [12] unmöglich gemacht. (jk [13])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-32982

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.napster.com
[2] https://www.heise.de/news/Napster-erhaelt-Unterstuetzung-aus-Elektronik-und-Medienbranche-29791.html
[3] https://www.heise.de/news/Napster-Chef-Gericht-hat-die-Musik-Tauschboersen-nicht-verstanden-28491.html
[4] http://www.usdoj.gov/
[5] http://lcweb.loc.gov/copyright/
[6] http://www.uspto.gov/
[7] http://www.loc.gov/copyright/docs/napsteramicus.pdf
[8] http://www.riaa.com
[9] http://www.riaa.com/napster_legal.cfm
[10] https://www.heise.de/news/MP3-Tauschboerse-weiter-unter-Druck-17960.html
[11] https://www.heise.de/news/MP3-Tauschboerse-nicht-an-allen-Unis-verboten-18068.html
[12] https://www.heise.de/news/Napster-an-jeder-dritten-US-Hochschule-geblockt-30769.html
[13] mailto:jk@heise.de