US-Rechnungshof bemÀngelt Umgang mit Passagierdaten
Das Department of Homeland Security informiert auslĂ€ndische Flugpassagiere nur unzureichend ĂŒber das Data-Mining der ihm unterstellten Institutionen, finden die GAO-BehördenwĂ€chter.
Das US-amerikanische Government Accountability Office (GAO) hat einen Bericht [1] (PDF-Datei) darĂŒber veröffentlicht, wie die Grenz- und Zollbehörden beim so genannten Prescreening mit Passagierdaten umgehen. Dem Bericht zufolge verletzen die dem Department of Homeland Security (DHS) unterstellten Behörden den Privacy Act und den E-Government Act, weil in- wie auslĂ€ndische Passagiere nicht ausreichend darĂŒber informiert werden, mit welchen DatenbestĂ€nden ihre persönlichen Daten abgeglichen werden. Gegen den Vorwurf des GAO verwahren sich die HeimatschĂŒtzer vom DHS in einem Schreiben, das dem Bericht anhĂ€ngt: WĂŒrde man alle Details nennen, wie die Passagierdaten untersucht werden, so wĂŒrde man Terroristen Hinweise zur Hand geben, wie man unerkannt in die USA einreist.
Das amerikanische Government Accountability Office prĂŒft den Einsatz von Steuergeldern, ist aber auch dafĂŒr zustĂ€ndig, die gesetzeskonforme Arbeit der Regierungsbehörden zu bewerten. Der nunmehr vorgelegte Bericht ist ein EingĂ€nzungsbericht zu einer im November 2006 vorgelegten Untersuchung des Departments of Homeland Security. In dieser Untersuchung bemĂ€ngelten die PrĂŒfer das Fehlen von Datenschutzhinweisen bei der Einreise und Ausreise in die USA. Bei all diesen Reisen werden Passagierdaten vorab mit No-Fly-Listen [2] und anderen DatenbestĂ€nden abgeglichen. Das DHS hatte sechs Monate Zeit, entsprechende Hinweise zu verfassen, kam dieser MĂ€ngelrĂŒge aber nicht nach. Entsprechend heiĂt es im nunmehr veröffentlichten ErgĂ€nzungsbericht, dass die AufklĂ€rung der Grenz- und Zollbehörden weiterhin "ungenĂŒgend" und "unvollstĂ€ndig" sei. Ein- und ausreisende Passagiere hĂ€tten nach Ansicht des GAO keine Chance zu erfahren, mit welchen BestĂ€nden ihre Personendaten abgelichen werden und in welchen Datenbanken sie aufbewahrt werden. Auch wĂŒrde nur unzureichend darĂŒber aufgeklĂ€rt, dass die Daten ĂŒber 40 Jahre lang gelagert werden, um verdĂ€chtigen LebenslĂ€ufen auf die Spur zu kommen.
AuĂerdem bemĂ€ngelten die PrĂŒfer, dass die Einwanderungsbehörden das im Jahre 2004 mit der EuropĂ€ischen Union getroffene Abkommen zur Verarbeitung der Flugpassagierdaten (Passenger Name Records) nur unzureichend umsetzten. So fehlten die Systems of Records Notes (SORN), die nach dem US-amerikanischen Privacy Act von 1974 vor dem Anlegen einer Datenbank beim Federal Register abgegeben werden mĂŒssen und beschreiben, welche Einzeldaten ein Datensatz enthĂ€lt.
Bereits nach der Veröffentlichung des ersten GAO-Berichtes hatte die US-amerikanische BĂŒrgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) das Department of Homeland Security verklagt [3], Informationen ĂŒber die Speicherung und den Datenabgleich von Flugpassagierdaten zu veröffentlichen. Durch den neuen Bericht der GAO sehe sich die EFF in ihrer Klage bestĂ€tigt, erklĂ€rte EFF-Justitiar David Sobel in einer ersten Stellungnahme gegenĂŒber der Washington Post [4]. (Detlef Borchers) (it [5])
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[1] http://www.gao.gov/new.items/d07346.pdf
[2] https://www.heise.de/news/No-Fly-Lists-Was-ist-ein-Terrorist-174832.html
[3] https://www.heise.de/news/EFF-verklagt-Department-of-Homeland-Security-121007.html
[4] http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2007/05/15/AR2007051502037.html
[5] mailto:it@ct.de
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