US-PrÀsident unterzeichnet Anti-Raubkopie-Gesetz
Der "Family Entertainment and Copyright Act of 2005" sieht unter anderem GefĂ€ngnisstrafen fĂŒr Personen vor, die Kopien von Kinofilmen oder Musikalben anfertigen und diese vor dem offiziellen Erscheinungstermin im Internet zum Download anbieten.
US-PrĂ€sident George W. Bush hat am gestrigen Mittwoch wie erwartet [1] den Family Entertainment and Copyright Act of 2005 (FECA [2]) unterzeichnet. Das Gesetz sieht GefĂ€ngnisstrafen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen von bis zu 250.000 US-Dollar fĂŒr Personen vor, die ohne Genehmigung Kopien von Kinofilmen oder Musikalben anfertigen und diese vor dem offiziellen Erscheinungstermin im Internet zum Download anbieten. WiederholungstĂ€tern droht das doppelte StrafmaĂ. Wem nachgewiesen wird, er habe mit dem Anfertigen der Kopien ein kommerzielles Interesse verfolgt, soll sogar fĂŒr fĂŒnf Jahre und im Wiederholungsfall fĂŒr zehn Jahre hinter Gittern verschwinden.
Da die StraftatbestĂ€nde in dem Gesetz sehr vage formuliert sind, muss im Prinzip jeder kĂŒnftig mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, der wissentlich geschĂŒtzte Film-, Musiktitel- oder Softwarekopie in Tauschordner stellt und anderen zum Download anbietet. "Personen, die innerhalb von 180 Tagen ein (oder mehrere) kopierrechtlich geschĂŒtzte(s) Werk(e) im Gesamtwert von mehr als 1000 US-Dollar tauschen, können mit einer GefĂ€ngnisstrafe von bis zu drei Jahren und im Wiederholungsfall mit bis zu sechs Jahren bestraft werden", heiĂt es im Gesetzestext.
Kinobesucher in den USA mĂŒssen ebenfalls aufpassen: Nach dem neuen Gesetz kann allein schon das MitfĂŒhren einer normalen Digicam in einem Kino kĂŒnftig als Indiz gewertet werden, dass der Besitzer den Versuch unternehmen wollte, audiovisuelle Aufnahmen eines urheberrechtlich geschĂŒtzten Werkes anzufertigen. Im Family Entertainment and Copyright Act of 2005 ist zudem ein Passus untergebracht, der den Einsatz von Techniken zur Ausblendung anstöĂiger Inhalte in Filmen und Fernsehsendungen regelt. Hersteller von DVD-Playern, die ihre GerĂ€te beispielsweise mit "ClearPlay"-Technik [3] versehen, mĂŒssen nun nicht mehr befĂŒrchen, dass ihre Zensur als Urheberrechtsverletzung angesehen wird. (pmz [4])
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[1] https://www.heise.de/news/USA-Bis-zu-zehn-Jahre-Haft-fuer-illegale-Filmkopien-154912.html
[2] http://thomas.loc.gov/cgi-bin/query/D?c109:4:./temp/~c109TUwTiX::
[3] https://www.heise.de/news/DVD-Player-filtert-schmutzige-Szenen-aus-Filmen-96903.html
[4] mailto:pmz@ct.de
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