US-Musikindustrie will Neuauflage des ersten Filesharing-Prozesses verhindern
Gegen die vom vorsitzenden Richter nach einem Verfahrensfehler angeordnete Neuauflage des Filesharing-Prozesses gegen eine US-Amerikanerin legt der klagende Verband der US-Musikindustrie Widerspruch ein.
Die US-Musikindustrie will die Neuauflage [1] ihres zunĂ€chst gewonnenen Filesharing-Prozesses gegen die US-Amerikanerin Jammie Thomas noch verhindern. In dem ersten Schwurgerichtsverfahren wegen Filesharings war die Beklagte von einem Bundesgericht im US-Bundesstaat Minnesota zunĂ€chst zu einer Strafe von 222.000 US-Dollar verurteilt [2] worden. SpĂ€ter hatte der vorsitzende Richter Michael Davis jedoch einen Verfahrensfehler eingerĂ€umt [3] und die Neuverhandlung [4] angeordnet. Gegen diese Entscheidung will der fĂŒr die klagenden Labels auftretende Verband der US-Musikindustrie (RIAA [5]) nun in Berufung gehen.
Mit einer neuen Eingabe [6] (PDF-Datei) wollen die RIAA-AnwĂ€lte die Zulassung zur Berufung sowie einen Aufschub der noch nicht terminierten Neuverhandlung bis zur KlĂ€rung einer möglichen Berufung erreichen. Thomas' Anwalt Brian Toder will dem Antrag widersprechen. Prozessbeobachter Ray Beckerman, der als Anwalt selbst Erfahrung mit RIAA-Klagen hat und die Klagekampagne [7] der Musikindustrie in seinem Blog [8] dokumentiert, hĂ€lt den Antrag in dieser Phase des Verfahrens fĂŒr ungewöhnlich und rĂ€umt ihm kaum Chancen auf Erfolg ein.
Der Prozess [9] war das erste der rund 30.000 Filesharing-Verfahren der RIAA, in dem es zur Verhandlung und einer Verurteilung gekommen war. Im Fokus des Verfahrens stand die zentrale Argumentation der Musikbranche, dass die bloĂe Bereithaltung von MusikstĂŒcken im "Shared"-Ordner eines Filesharing-Clients bereits einen VerstoĂ gegen das US-Copyright darstellt.
Auf Betreiben der KlÀger hatte der Richter die Geschworenen zunÀchst in diesem Sinne unterrichtet [10], dies nach Kenntnisnahme einschlÀgiger Urteile aber als Fehler gewertet und eine Neuverhandlung angeordnet. Dieser Auslegung der RIAA widersprechen auch kritische Beobachter, nach deren Ansicht das Gesetz den Nachweis einer tatsÀchlich erfolgten Weitergabe des Materials an Dritte verlangt. Die RIAA könne in den Verfahren aber lediglich den Download durch von ihr autorisierte Ermittler nachweisen. (vbr [11])
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[2] https://www.heise.de/news/US-Musikindustrie-triumphiert-vor-Gericht-182154.html
[3] https://www.heise.de/news/Filesharing-Prozess-nach-222-000-Dollar-Urteil-vor-der-Wiederaufnahme-208199.html
[4] https://www.heise.de/news/US-Richter-deutet-Neuverhandlung-des-ersten-Filesharing-Prozesses-an-193120.html
[5] http://www.riaa.com
[6] http://beckermanlegal.com/Lawyer_Copyright_Internet_Law/virgin_thomas_081014MemoPermissionToAppeal.pdf
[7] https://www.heise.de/news/US-Buergerrechtler-erklaeren-Kampagne-gegen-unautorisiertes-Filesharing-fuer-gescheitert-209105.html
[8] http://recordingindustryvspeople.blogspot.com/
[9] https://www.heise.de/news/Erste-Filesharing-Klage-wird-vor-US-Schwurgericht-verhandelt-181052.html
[10] https://www.heise.de/news/Jammie-Thomas-will-Filesharing-Urteil-anfechten-182987.html
[11] mailto:vbr@heise.de
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