US-Justizministerium: Microsoft in vier Punkten schuldig
Die AnklÀger im Microsoft-Prozess haben gestern ihre mit Spannung erwartete Stellungnahme bei Richter Jackson eingereicht.
Die AnklÀger im Microsoft-Prozess haben gestern ihre mit Spannung erwartete Stellungnahme [1] bei Richter Jackson eingereicht. Darin werfen sie dem Software-Konzern insgesamt vier Verstösse gegen das US-amerikanische Kartellrecht vor.
Microsoft habe Marktbarrieren fĂŒr Mitbewerber aufgebaut, sein Betriebssystem-Monopol zur UnterstĂŒtzung anderer Produkte missbraucht, illegale ExklusivvertrĂ€ge abgeschlossen und Netscape daran gehindert, seine Software an die Konsumenten zu verteilen. Diese Anklagepunkte sind allesamt nicht neu, werden aber nun durch Richter Jacksons "Findings of Fact [2]" gestĂŒtzt. Die AnwĂ€lte des Justizministeriums erklĂ€ren, Microsoft habe damit gegen die ersten beiden Paragrafen des Kartellgesetzes ("Sherman Act") verstossen. Paragraf eins verbietet eine BeschrĂ€nkung des Wettbewerbs durch Kartellbildungen, Paragraf zwei stellt die Monopolisierung des Handels unter Strafe.
Die Stellungnahme wurde gemÀà Richter Jacksons Zeitplan [3] fristgerecht abgegeben und reizte den maximal erlaubten Umfang von 70 Seiten voll aus. Bill Gates' Rechtsabteilung hat nun bis zum 17. Januar Zeit, auf die VorwĂŒrfe zu reagieren.
Unterdessen forciert Vermittler Richard Posner das Tempo in den parallel laufenden Verhandlungen um eine aussergerichtliche Einigung: Allein fĂŒr die nĂ€chsten zwei Wochen hat er drei Termine in Chicago angesetzt. Beobachter halten die Chancen fĂŒr ein schnelles Ergebnis jedoch fĂŒr gering. "Die Gegner machen keine Anstalten, sich einander zu nĂ€hern", berichtet das Wall Street Journal. (hob [4])
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[1] http://www.usdoj.gov/atr/cases/f3900/3932.htm
[2] http://usvms.gpo.gov/
[3] https://www.heise.de/news/Zeitplan-fuer-Microsoft-Prozess-festgelegt-24819.html
[4] mailto:hob@ct.de
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