US-Gericht verbietet Weiterverkauf von gebrauchter Software
Das CAD-Systemhaus Autodesk hat vor einem US-amerikanischen Berufungsgericht erwirkt, dass ein Online-HĂ€ndler eine rechtmĂ€Ăig erworbene Softwarelizenz nicht einfach weiterverkaufen darf.
Softwarehersteller dĂŒrfen ihre Lizenzbestimmungen so gestalten, dass ein Weiterverkauf der "gebrauchten" Software ausgeschlossen werden kann â dies hat ein US-Bundesgericht in einer Berufungsverhandlung gegen einen Online-HĂ€ndler bestĂ€tigt (Urteil als PDF [1]). Der HĂ€ndler Timothy Vernon hatte das von einem ArchitekturbĂŒro erworbene Programmpaket AutoCAD Release 14 auf ebay angeboten und war vom Hersteller Autodesk verklagt worden, da die Lizenzbestimmungen einen Weiterverkauf untersagen. Das Angebot wurde von ebay umgehend entfernt.
Das Gericht lieĂ die von Vernon vorgebrachte "First Sale Doctrine" hier nicht gelten. Diese US-Bestimmung aus dem Jahr 1909 erlaubt es legitimen Besitzern rechtlich geschĂŒtzter Werke, diese weiterzugeben oder weiterzuverkaufen. In diesem Fall, so das Gericht, sei dem Lizenznehmer aber ausdrĂŒcklich nur der Gebrauch gestattet. Vernons Anwalt beantragte eine Neuanhörung.
Die Software & Information Industry Association [2], der auch Google, Adobe, McAfee, Oracle und -zig andere Hersteller angehören, unterstĂŒtzte das Gerichtsurteil; positiv Ă€uĂerte sich auch die Motion Picture Association of America [3]. Sollte das Urteil Bestand haben, fĂŒrchten Kenner weitreichende Folgen fĂŒr den Gebrauchtmarkt von urheberrechtlich geschĂŒtzten Werken â schlieĂlich stĂŒnde es jedem Anbieter zu, seine Lizenzbestimmungen dergestalt zu Ă€ndern.
(cm [4])
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[1] http://www.ca9.uscourts.gov/datastore/opinions/2010/09/10/09-35969.pdf
[2] http://www.siia.net/
[3] http://www.mpaa.org/
[4] mailto:cm@ct.de
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