Studie: Vorratsdatenspeicherung nutzt der Strafverfolgung kaum
DatenschĂŒtzer haben Teile des lange geheim gehaltenen Gutachtens veröffentlicht, wonach die umstrittene Massendatenlagerung nur in vier Prozent der FĂ€lle eventuell die AufklĂ€rungsquote gesteigert hĂ€tte.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Teile des vom Bundesjustizministeriums lange auch vor dem Bundestag geheim gehaltenen [1] Gutachtens des Max-Planck-Instituts fĂŒr Strafrecht veröffentlicht [2] (PDF-Datei). Demnach hĂ€tte die umstrittene Pflicht zur sechsmonatigen anlassunabhĂ€ngigen Protokollierung von Telefon- und Internetdaten nur in unter fĂŒnf Prozent der analysierten FĂ€lle eventuell die AufklĂ€rungsquote gesteigert. Laut der reprĂ€sentativen Aktenanalyse, die sich auf die Jahre 2003 und 2004 bezieht, konnten allein bei vier Prozent der ZielanschlĂŒsse die Verbindungsdaten nicht erlangt werden, weil sie nicht oder nicht mehr vollstĂ€ndig gespeichert waren.
Mit dieser Zahl ist aber noch wenig ĂŒber die mögliche Effizienz der Vorratsdatenspeicherung gesagt. Das Gutachten schĂ€tzt, dass im Untersuchungsjahr 2005 insgesamt 40.000 BeschlĂŒsse zur Herausgabe von Verbindungsdaten erlassen wurden. Man könne anhand des Datenmaterials von 2,7 BeschlĂŒssen pro Verfahren ausgehen, rechnet der Arbeitskreis vor. Somit dĂŒrften vor drei Jahren etwa in 15.000 Ermittlungsverfahren bundesweit Verbindungsdaten erhoben worden sein. Wenn in vier Prozent dieser Verfahren Anfragen mangels gespeicherter Daten ergebnislos blieben, betreffe dies etwa 600 Verfahren bundesweit. Das seien 0,01 Prozent der in den Jahren 2003 und 2004 jeweils rund 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren.
Um den möglichen Nutzen der Paragraphen 113a und b zur Verbindungsdatenabfrage zu Strafverfolgungszwecken im Telekommunikationsgesetz (TKG [3]) zu ermitteln, mĂŒsse laut dem Arbeitskreis aber zunĂ€chst noch das Drittel der Verfahren abgezogen werden, die auf anderem Wege aufgeklĂ€rt werden konnten. Weiter zu berĂŒcksichtigen sei etwa ein Viertel der Verfahren, die auch bei vorhandenen Daten eingestellt worden wĂ€ren. Daraus ergibt sich laut dem Arbeitskreis, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hĂ€tte verbessert werden können. Allein durch ZufĂ€lle und statistische EinflĂŒsse schwanke die jĂ€hrliche Zahl der aufgeklĂ€rten Straftaten um ein Hundertfaches dieses Betrags. Dass die Erwartungen der Ermittler an die Vorratsdatenspeicherung zu hoch liegen könnten, hatte zuvor just bereits auch eine Studie [4] des Bundeskriminalamtes (BKA) nahegelegt. Demnach könnte die Aufzeichnung der Nutzerspuren die AufklĂ€rungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent" erhöhen.
Die Zahl der Abfragen von Verbindungsdaten ist dem Gutachten zufolge trotzdem seit Jahren exponentiell angestiegen â auf 41.000 im Jahr 2005. Neuere Angaben [5] (PDF-Datei) aus Bayern belegen, dass das Wachstum zumindest im Freistaat weiter stark zunimmt. Darin ist von Steigerungsraten von 60 Prozent von 2006 auf 2007 die Rede. Den Forschern zufolge kritisieren Experten vermehrt, dass die Ermittler unverhĂ€ltnismĂ€Ăig hĂ€ufig auf Verbindungs- und Standortdaten zugreifen. Statistisch gesehen ging es in 50 Prozent der Verfahren mit Abfragen von IP-Adressen um Betrug, in 25 Prozent um Urheberrechtsdelikte.
Die Studie warnt zudem, dass sich durch die zusĂ€tzlichen DatenbestĂ€nde neue Missbrauchsgefahren etwa durch unberechtigte Zugriffe von innen oder auĂen eröffnen. Ferner steige das Potenzial "fĂŒr die strategische Ăberwachung" gröĂerer Gruppen wie etwa in sozialen Netzwerken.
Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-BekÀmpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(Stefan Krempl) / (anw [7])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-190877
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Studie-zur-Abfrage-von-Verbindungsdaten-bleibt-unter-Verschluss-172350.html
[2] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/mpi-gutachten.pdf
[3] http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/
[4] https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-fuer-eine-0-006-Prozentpunkte-hoehere-Aufklaerungsquote-151466.html
[5] http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/31_tkentschneuog/04_stellungnahmen/stellungnahme_wirth.pdf
[6] https://www.heise.de/hintergrund/Von-Datenschutz-und-Schaeuble-Katalog-Terrorbekaempfung-TK-ueberwachung-Online-Durchsuchung-302704.html
[7] mailto:anw@heise.de
Copyright © 2008 Heise Medien