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Studie: FlÀchendeckende Scans auf Kinderpornografie sind rechtswidrig

Stefan Krempl

(Bild: Olha Solodenko/Shutterstock.com)

Der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments hat Bedenken gegen eine geplante Ausnahme von der E-Privacy-Richtlinie.

Der Plan der EU-Kommission, per Eilverordnung Ausnahmen von einigen Bestimmungen der E-Privacy-Richtlinie zuzulassen, um gegen Darstellungen sexueller Missbrauchs von Kindern vorzugehen, ist mit den europÀischen Grundrechten nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments (EPRS) in einem jetzt veröffentlichten Gutachten.

Anbieter von Diensten etwa fĂŒr Messaging, E-Mail, Chat, Dating und Videotelefonie wie Google oder Microsoft scannen momentan verdachtsunabhĂ€ngig und flĂ€chendeckend Nachrichten auf Kinder- und Jugendpornographie sowie Anzeichen von Cybergrooming [1]. Mit dem seit 21. Dezember greifenden europĂ€ischen Kodex fĂŒr die elektronische Kommunikation [2] fallen "nummernunabhĂ€ngige interpersonelle Kommunikationsdienste" aber in den Anwendungsbereich der E-Privacy-Richtlinie [3]. Diese enthĂ€lt keine ausdrĂŒckliche Rechtsgrundlage fĂŒr die freiwillige Verarbeitung von Inhalten oder Verbindungs- und Standortdaten im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen.

Facebook stellte die Praxis daher jĂŒngst ein [4] und hofft darauf, dass die von der Kommission vorangetriebene RechtsĂ€nderung bald greift. Der EPRS verweist [5] aber auf mehrere Probleme mit dem Verordnungsvorschlag [6]. Auch dieser biete keine Rechtsbasis fĂŒr die freiwilligen Scans. Er erfĂŒlle nur teilweise das Ziel, die weitere Nutzung der eingesetzten Technik sicherzustellen, die zudem in ihrer derzeitigen Form grĂ¶ĂŸtenteils unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig seien. Auch gebe es keine wirksamen Rechtsmittel fĂŒr Nutzer der Dienste: Diese wĂŒssten oft gar nicht, "dass sie ĂŒberwacht werden".

Automatisiert nach verdĂ€chtigen Inhalten zu suchen, ist laut der Studie nur zulĂ€ssig, wenn das KI-gestĂŒtzte Verfahren auf VerdĂ€chtige beschrĂ€nkt wird. Dies gelte auch fĂŒr eine Suche per maschinellem Lernen, wie es die Organisation "Safer" praktiziert, geht aus einer zusĂ€tzlichen Stellungnahme [7] hervor. Kommunikationsinhalte und Nutzerdaten dĂŒrften zudem auch im Verdachtsfall nur an Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau weitergegeben werden [8]. Potenzielle Treffer an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) in den USA zu transferieren dĂŒrfte damit illegal sein.

Das EU-Parlament hat sich grundsĂ€tzlich hinter den Plan der Kommission gestellt [9], fordert aber noch Korrekturen. In den laufenden Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Gremien zeichnet sich bisher keine Mehrheit dafĂŒr ab, nur die Kommunikation VerdĂ€chtiger zu durchleuchten. Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei geht daher davon aus, dass die geplante Ausnahmeverordnung spĂ€testens "vor Gericht zu scheitern droht".

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(anw [11])


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https://www.heise.de/-5050395

Links in diesem Artikel:
[1] https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/sexuelle-gewalt-mittels-digitaler-medien/cybergrooming
[2] https://www.heise.de/news/EU-Kosten-fuer-Ferngespraeche-sinken-Gigabitnetze-sollen-kommen-4240539.html
[3] https://www.heise.de/news/EU-Abgeordnete-beschliessen-Reformentwurf-zur-E-Privacy-Richtlinie-180529.html
[4] https://www.heise.de/news/E-Privacy-Facebook-setzt-flaechendeckende-Scans-auf-Kindesmissbrauch-aus-5001762.html
[5] https://www.heise.de/downloads/18/3/0/5/3/8/0/0/EPRS_STU_2021_662598_EN.pdf
[6] https://www.heise.de/news/EU-Rat-Facebook-Co-koennen-weiter-nach-Kinderpornografie-suchen-4943055.html
[7] https://www.heise.de/downloads/18/3/0/5/3/8/0/0/EPRS_STU_2021_662598_EN.pdf
[8] https://www.heise.de/news/EuGH-kippt-EU-US-Datenschutzvereinbarung-Privacy-Shield-4845204.html
[9] https://www.heise.de/news/Missbrauchsdarstellungen-EU-Parlament-will-E-Privacy-Richtlinie-umgehen-4983759.html
[10] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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