Spotify vs. Apple: Die Vorwürfe im Faktencheck
(Bild: dpa, Britta Pedersen)
Spotify läuft Sturm gegen Apples 30-Prozent-Provision und beklagt unfairen Wettbewerb. Was ist dran an den Vorwürfen?
Der seit Jahren schwelende Konflikt zwischen Spotify und Apple ist eskaliert: Mit einer am Mittwoch eingereichten Beschwerde bei der EU-Kommission hofft der Musik-Streaming-Marktführer, eine Anpassung der Geschäftsbedingungen des iPhone-Konzerns nun zu erzwingen. Das Vorgehen begleitet Spotify mit einer Kampagne, in der fünf Vorwürfe gegen Apple erhoben werden.
Vorwurf 1: Apple berechne eine "diskriminierende Steuer"
Apple verlange, dass "bestimmte Apps" eine Provision in Höhe von 30 Prozent für die Nutzung des In-App-Bezahlsystems (IAP) abtreten, schreibt Spotify [1] und merkt an, das sei "Apples Vorrecht". Doch würde diese Regel nicht für alle gleich gelten, heißt es weiter: Weder Fahrdienst Uber noch Essenslieferdienst Deliveroo müssten dies bezahlen und auch Apple Music nicht, der Konzern räume "eigenen Diensten einen Vorteil ein".
Anbieter, die digitale Waren und Abonnements direkt in einer App verkaufen wollen, müssen dafür Apples In-App-Bezahlsystem (IAP) nutzen – ein Rückgriff auf andere Bezahldienste ist nicht zulässig. Bei jedem Einkauf erhält Apple 30 Prozent des Kaufpreises, auch bei Abonnements. Dort verringert sich der Anteil erst ab dem zweiten Abo-Jahr auf 15 Prozent und auch nur, wenn sich um Abonnements mit automatischer Verlängerung handelt.
Anbieter physikalischer Dienstleistungen und Waren sind von dieser Regel klar ausgeklammert, entsprechend greift sie weder für Uber noch Deliveroo – oder etwa Warenbestellungen bei Amazon. Diese Vorgaben zu IAP bestehen für den Vertrieb von Apps im App Store seit 2011, lange vor der Einführung von Apple Music (2015).
Apple selbst hat es hier einfacher: Die über Google Play vertriebene Android-App für Apple Music ermöglicht das Abonnieren per Apple-ID, das dafür benötigte Zahlungsmittel hinterlegen Nutzer direkt bei Apple. Dieser Weg ist im iOS-App-Store nicht erlaubt.
Vorwurf 2: Apple erlaubt nicht, Kunden Angebote zu unterbreiten
"Wenn wir Apples Bezahlsystem nicht einsetzen, dürfen wir auch nicht mehr direkt mit unseren Kunden kommunizieren, um etwa auf besondere Promo-Aktionen zu verweisen", beklagt Spotify.
Apple untersagt es App-Anbietern, auf externe Möglichkeiten zum Abschluss von Abonnements zu verweisen. In Apps dürfen also beispielsweise keine Links auf eine Webseite zum Abo-Abschluss gesetzt werden. Bei Versuchen, dies zu umgehen – etwa durch Werbe-E-Mails wie im Fall von Spotify – schreitet Apple gewöhnlich schnell ein. Promo-Aktionen könne so letztlich nur erfolgen, wenn Apples Bezahlschnittstelle verwendet wird.
Vorwurf 3: Apple verbiete bequeme Premium-Upgrades
(Bild: dpa, Daniel Bockwoldt/Illustration)
"Apple hindert uns daran, dass wir eine Upgrade-Option in der App anbieten können – Nutzer müssen umständlich auf Browser oder Desktop ausweichen", argumentiert der Musik-Streaming-Dienst.
Das stimmt nur halb: Eine für Nutzer bequeme Option zum Abschließen von Abos in Apps bietet Apple ja an und Spotify hatte diese vor Jahren selbst integriert. Nur wird dann automatisch Apple am Umsatz beteiligt, siehe Vorwurf 1.
Entsprechend hat Spotify die IAP-Option längst entfernt, jüngst zog Netflix nach. Andere Bezahlsysteme zum Kauf virtueller Waren sind im App Store – wie schon erwähnt – nicht erlaubt.
Spotifys weitere Vorwürfe gegen Apple
Vorwurf 4: Apple lehnt App-Verbesserungen ab
"Wenn Apple glaubt, dass unsere App sich nicht an ihre einseitig aufgelegten Einschränkungen hält, dann werden Bug-Fixes und App-Verbesserungen routinemäßig abgelehnt", schreibt Spotify.
Wenn Apple einen Regelverstoß sieht, werden Updates abgelehnt – das gilt nicht nur für Spotify. Entwickler klagen regelmäßig und seit vielen Jahren über Ablehnungen. Zugleich hat Apple es mit dem Prozedere geschafft, den App Store über mehr als zehn Jahre weitestgehend frei von Malware zu halten. Ob Spotify besonders häufig und gezielt blockiert wurde, bleibt unklar. Während Spotify derartige Vorwürfe bereits seit längerem auch öffentlich vorbringt, hat sich Apple zu dem Thema bislang nicht geäußert.
Vorwurf 5: Apple lässt Spotify nicht alle Geräte
"Apple lässt uns nicht auf dem HomePod", schreibt Spotify – auch die Steuerung per Siri sei nicht möglich, ähnliches gelte für die Apple Watch.
Apples HomePod unterstützt nur Apple Music direkt, andere Dienst werden bislang nicht berücksichtigt. Hier gibt es nur den Umweg über AirPlay: Dann muss beispielsweise Spotify vom iPhone aus auf den Lautsprecher gestreamt werden.
(Bild: dpa, Jörg Carstensen/Archiv)
Die Steuerung von Audio-Apps per Siri ist bislang nur in sehr eingeschränkter Form möglich, allerdings ist Apples Sprachassistenzsystem in Hinblick auf Dritt-Apps sowieso sehr limitiert, nur eine gute Handvoll bestimmter Anwendungsfälle wird unterstützt (darunter Textnachrichten, Überweisungen, Fotosuche etwa).
iOS 12 öffnet Siri etwas weiter, dafür müssen Nutzer bestimmten Funktionen aber umständlich jeweils einen Sprachbefehl zuweisen.
Auch die Apple Watch ist generell immer noch sehr eingeschränkt, was App-Funktionen angeht. Erst seit der aktuellen Version watchOS 5 können Audio-Apps überhaupt im Hintergrund laufen. Ein Streaming wie es Apple Music möglich ist, bleibt derzeit für Dritt-Apps aber ausgeklammert.
Apple passte strikte Regeln leicht an
Apples strikte Vorgaben für In-App-Käufe bestehen nahezu unverändert seit 2011. Schon nach der Einführung gab es Proteste von Inhalteanbietern und auch die US-Kartellbehörde und EU-Kommission beobachteten das Vorgehen damals [2] – zu Ermittlungen kam es offenbar nicht. Eine besonders umstrittene Vorgabe in Form einer Meistbegünstigtenklausel strich der Konzern schon mehrere Monate nach der Einführung: Ursprünglich mussten die Anbieter ihre in der App vertriebenen Inhalte dort nämlich "zum gleichen oder niedrigeren Preis" feilbieten [3] – dies ist seitdem nicht mehr der Fall.
Hinsichtlich der starren Umsatzaufteilung von 70/30 lenkte Apple erst 2016 ein. Seitdem gilt die 85/15-Regel für wiederkehrende Abos: Ab dem zweiten Jahr gehen dann 15 Prozent statt 30 Prozent an Apple.
Nun ist die EU-Kommission am Zug, bislang hat nur Spotify eine Beschwerde [4] eingereicht. Der Streaming-Dienst Deezer teilte mit, man unterstütze zwar die Position von Spotify, plane weder eine eigene Beschwerde noch ein gemeinsames Vorgehen mit dem Marktführer. (lbe [5])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-4335702
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.timetoplayfair.com/facts/
[2] https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/US-Kartellbehoerden-begutachten-Apples-In-App-Verkaufszwang-1192629.html
[3] https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Apple-streicht-umstrittene-In-App-Kaufvorgabe-1257422.html
[4] https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Spotify-reicht-Wettbewerbsbeschwerde-gegen-Apple-ein-4334587.html
[5] mailto:lbe@heise.de
Copyright © 2019 Heise Medien