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Spotify Klausel zu Preisanpassungen in Abos ist unzulÀssig

Eva-Maria Weiß

(Bild: norazaminayob/Shutterstock.com)

Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass Spotifys VertrÀge unzulÀssig sind. Der Musikstreamingdienst benachteilige Verbraucher unangemessen.

In den Nutzungsbedingungen zu Abonnements des Musikstreamingdienstes Spotify gibt es Klauseln, die besagen, dass der Preis angepasst werden kann, sollten die Gesamtkosten fĂŒr die Bereitstellung der Streamingdienste sich erhöhen – nicht jedoch bei einer Senkung der Kosten. Gegen diese Klausel klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Landgericht Berlin entschied zugunsten des KlĂ€gers: "Die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen des Musikstreamingdienstes Spotify ist unzulĂ€ssig."

GrundsĂ€tzliche sind Preisanpassungsklauseln zulĂ€ssig und ein geeignetes Mittel, so das Gericht. Die PreisĂ€nderungsklausel sah jedoch vor, dass keine Anpassung nötig sei, wenn Kosten fallen. Das Argument des Streamingdienstes, dass Kundinnen und Kunden dafĂŒr ein KĂŒndigungsrecht zugesprochen bekommen, sah das Landgericht als unzureichenden Ausgleich fĂŒr die Benachteiligung. "Verbraucher:innen sind derzeit in vielen Bereichen von Preiserhöhungen betroffen. Daher gilt umso mehr, der Anbieterseite klar zu machen, dass sie sich dabei an die rechtlichen Vorgaben halten mĂŒssen", sagt Jana Brockfeld [1], Rechtsreferentin beim vzvb. Spotify habe dies nicht getan.

Laut des Verbandes hat Spotify auch damit argumentiert, die Kosten wĂŒrden auf dem Markt der Streamingdienste ohnehin nur steigen. Zu dem Gesamtkosten zĂ€hlen Produktions-, Personal-, Verwaltungs-, IT- und Finanzierungskosten sowie Steuern, GebĂŒhren und sonstige Abgaben. Als Beispiel dafĂŒr, dass es auch sinkende Kosten gĂ€be, diente das Beispiel der Umsatzsteuer-Senkungen von 2020. Diese hatte Spotify zwar an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. HĂ€tten sie dies nicht getan, bestand nach den Nutzungsbedingungen allerdings keine rechtliche Grundlage fĂŒr Nutzer, dies einzuklagen.

Das Berliner Landgericht erklĂ€rte, das Recht auf KĂŒndigung sei unzureichend, unter anderem da Kunden in der Regel kein Interesse daran hĂ€tten. Ein Anbieterwechsel sei mit Schwierigkeiten verbunden, etwa dem Verlust von Playlisten.

Spotify hat gegen die Entscheidung bereits Berufung eingelegt.

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(emw [3])


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