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So wirkt sich die geplante Reform der Kfz-Steuer aus

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Nach einigem Hin und Her haben sich die Regierungsparteien heute auf eine Neuordnung der Kfz-Steuer geeinigt. die erstmalig neben einer Hubraum- eine CO2-bezogene Komponente enthält

Berlin, 27. Januar 2009 – Nach einigem Hin und Her haben sich die Regierungsparteien heute auf eine Neuordnung der Kfz-Steuer geeinigt. Diese enthält erstmalig neben einer hubraumbezogenen Komponente auch einen CO2-bezogenen Tarif.

Noch ist die neue Steuer nicht in Kraft, und wenn der heute vom Bundeskabinett vorgeschlagene Gesetzentwurf so in Kraft treten sollte, gelten mit Beginn der zweiten Jahereshälfte folgende Tarife für Neuwagen: Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 gilt ein linearer, am CO2-Ausstoß orientierter Tarif von 2 Euro je g/km CO2. Dabei bleibt eine Basismenge CO2 steuerfrei: Bis 2011 sind es 120 g/km, 2012 und 2013 gelten 110 g/km, und ab 2014 schrumpft diese Freimenge auf 95 g/km.

So wirkt sich die geplante Reform der Kfz-Steuer aus (0 Bilder) [1]

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Ganz umsonst kommen jedoch auch Verbrauchszwerge nicht davon: Zusätzlich zum CO2-Tarif wird ein hubraumabhängiger "Steuer-Sockelbetrag" erhoben: Je angefangene 100 Kubikzentimeter sind 2 Euro bei Benzinern und 9,50 Euro bei Dieselfahrzeugen fällig. Vom Tisch ist alledings die von den Unionsparteien zunächst geforderte Deckelung der Hubraum-Komponente, die zum Beispiel im Fall eines Audi Q7 V12 TDI mit 6 Litern Hubraum zu einer Reduzierung der Jahressteuer von derzeit 926 Euro auf 656 Euro geführt hätte [3].

Diesel-Pkw, die die Euro-6-Norm erfüllen, erhalten laut dem Gesetzentwurf in den Jahren 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro.

Für Pkw mit Tag der erstem Zulassung ab dem 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 sieht der Entwurf einen so genannten Steuervergleich vor. Die ab jenem Tag zugelassenen Pkw sind von der Kfz-Steuer befreit [4] – sofern sie Euro-5- oder Euro-6-Norm erfüllen, für die Dauer von zwei Jahren, ansonsten für ein Jahr. Spätestens am 31. Dezember 2010 endet die Steuerbefreiung. Nach Ablauf der Steuerfreistellung wird bei diesen Autos verglichen, ob die neue oder die derzeitige Kfz-Steuerregelung günstiger ist.

Ältere Pkw werden sollen dem Gesetzentwurf zufolge bis zum 31. Dezember 2012 weiter nach dem derzeit geltenden Kfz-Steuerrecht besteuert. Sie sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu würden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt, teilte die Bundesregierung heute mit. Dieser "spätere Zeitpunkt" dürfte nach dem 27. September liegen – dann wird ein neuer Bundestag gewählt.

Beispiele, wie sich die neue Kfz-Steuer bei verschiedenen Pkw-Modellen auswirkt, finden Sie in unserer Bildergalerie. (ssu [5]/heise Autos) / (imp)


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[2] https://www.heise.de/bilderstrecke/4711843.html?back=441645;back=441645
[3] https://www.heise.de/news/Regierungsparteien-ringen-um-Ausgestaltung-der-kuenftigen-Kfz-Steuer-476221.html
[4] https://www.heise.de/news/Fraktionen-billigen-Kfz-Steuerbefreiung-500106.html
[5] mailto:autos@heise.de