Sind viele Nachrüst-Partikelfilter wirkungslos?

Nach einem Bericht der Deutschen Umwelthilfe sind mehrere Rußfiltersysteme des Herstellers GAT praktisch wirkungslos. Die Emotionen kochen hoch – doch was bedeutet das für den Autofahrer?

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  • Gernot Goppelt
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Hannover, 16. Oktober 2007 - Nach einem Bericht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stoppt das Kraftfahrbundesamt erstmals den Verkauf von Diesel-Nachrüstfiltern mit mangelhafter Wirkung. Die DUH fordert nun die Ausweitung des Vertriebsverbots auf alle baugleichen Systeme und eine umfassende Rückrufaktion. Zudem sollen unabhängige Funktionsprüfungen und regelmäßige Wirksamkeitstest bei der Abgasuntersuchung „Betrugssysteme“ in Zukunft von vornherein vom Markt fernhalten.

Filter, die nicht filtern
Die Umweltorganisation reagiert nach eigener Aussage mit ihren Forderungen auf das vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) „amtlich verhängte faktische Einbauverbot“ von fünf Diesel-Filtersystemen der Firma GAT. Die DUH, die erstmals vor zwei Monaten Ergebnisse von TÜV-Prüftests zur „mangelhaften und teilweise katastrophal schlechten Filterwirkung“ bestimmter Nachrüstsysteme veröffentlicht hatte, warf den zuständigen Bundesministerien für Verkehr und Umwelt zudem Zögerlichkeit und schwere Versäumnisse beim Aufspüren von Billig- und Betrugsfiltern vor. Erste Hinweise auf „Filter, die nicht filtern“ habe es schon im Herbst 2006 gegeben.

Sind viele Nachrüst-Partikelfilter wirkungslos? (3 Bilder)

Die Deutsche Umwelthilfe beklagt Rußfilter, die nicht filtern.

Der TÜV Hessen habe zudem im Juli 2007 bei Prüfungen festgestellt, dass die Firma GAT die Porenzahl ihrer Nachrüstfilter verringert und deren Durchmesser entsprechend vergrößert hatte, um den zuvor festgestellten viel zu hohen Abgasgegendruck abzubauen. Der hohe Druck könne laut TÜV Motorkomponenten gefährden.

Betriebserlaubnis der GAT-Filter gelöscht
Tatsächlich hat das KBA die allgemeine Betriebserlaubnis für GAT-Partikelfiltersysteme mit den Nummern 17114, 17117, 17118, 17070 und 17148 gelöscht. Dies betrifft Filter für verschiedene Modelle von Mercedes, Opel, BMW, Toyota, und diverse Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns. Die Maßnahme betrifft jedoch nicht die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, in denen diese Filter bereits verbaut sind, doch dazu später.

Von einem „faktischen Einbauverbot“ wie es die DUH sieht, kann allerdings nicht die Rede sein, denn die GAT selbst hat die Betriebserlaubnis zurückgegeben, ob mit schlechtem Gewissen oder nicht, sei bis zum Abschluss der Prüfungen dahingestellt. Hintergrund sind laut KBA von der Firma GAT nachträglich eingeräumte Unstimmigkeiten bei der Vorlage der für die Genehmigungserteilung durch das KBA benötigten Antragsunterlagen.

GAT wehrt sich
Das Gladbecker Unternehmen sieht die Äußerungen der Deutschen Umwelthilfe als Panikmache. Durch die Vielzahl der verbreiteten Falschmeldungen und der damit verbundenen Fehlinformation und Verunsicherung der Verbraucher habe sich das Unternehmen gezwungen gesehen, die Auslieferung der „GAT-EuroFilter“ auszusetzen. In dieser „selbstverordneten Auszeit“ wolle das Unternehmen in den nächsten Wochen allen Kritikpunkten intensiv nachgehen und diese überprüfen. Man wisse, dass die DUH und ihr Geschäftsführer Jürgen Resch und „nicht eher Ruhe geben werden, bis hier die Lichter ausgehen“.

Von der „Lieferaussetzung“ seien nur die Nachrüstfilter betroffen, ein geringer Teil der GAT-Produktpalette. Und weiter: „Wir werden – anders als die Filterhersteller HJS und Twintec – keine sechsstelligen Beiträge in die Lobbyarbeit der DUH investieren.“ Ob sich die GAT mit dieser Anmerkung einen Gefallen tut, sei dahingestellt, denn auch dies könnte als Fehlinformation interpretiert werden, an der die bisher am Streit unbeteiligten Filterhersteller HJS und Twintec vermutlich keine Freude haben. Allerdings hat DUH-Chef Resch nach einem Bericht der „Welt“ zugegeben, 2005 Spendengelder von rund 100.000 Euro von HJS und Twintec erhalten zu haben, die Welt muss es wissen.

Blockt das Kraftfahrbundesamt?
Und auch die DUH lässt sich nicht lumpen: Dem Kraftfahrbundesamt wirft sie vor, erst tätig geworden zu sei, nachdem sie Anfang August ihr vorliegende Ergebnisse aus Vergleichstests veröffentlicht hätte, die beim TÜV Süd und TÜV Hessen sowie anderen unabhängigen Prüflabors vorgenommen worden seien. Die Ergebnisse der seit nun acht Wochen laufenden amtlichen Überprüfungsuntersuchungen seien jedoch bisher nicht der Öffentlichkeit zugänglich.

Es ist eine undurchsichtige Gemengelage, die hier entstanden ist: Die Deutsche Umwelthilfe spricht von „Betrugssystemen“ eines Rußfilterherstellers und zweifelt zudem den Aufklärungswillen des Kraftfahrbundesamts an. Dieses wiederum hält sich zurück und will Schlüsse erst dann ziehen, wenn Prüfungsergebnisse vorliegen. GAT erwehrt sich seiner Haut ebenso empört wie die DUH austeilt, unterstellt dieser, das Unternehmen zerstören zu wollen und teilt bei dieser Gelegenheit Seitenhiebe gegen die Konkurrenz aus.

Betriebserlaubnis für verbaute Systeme gilt weiter
Und wo bleibt der Autofahrer? Was passiert denn eigentlich, wenn sich herausstellt, dass die bereits verbauten Filter ihre Betriebserlaubnis zu Unrecht erhalten haben? Zumindest in dieser Hinsicht kann aller Voraussicht nach Entwarnung gegeben werden. So grotesk es klingen mag: Die vorgenommene Löschung der der Betriebserlaubnis wirkt nach Angaben eines Sprechers des KBA nur in die Zukunft, die verbauten Filter dürfen also nicht nur weiterverwendet werden, auch eine Feinstaubplakette werde es voraussichtlich geben, selbst wenn die geforderte Wirkung nach neueren Erkenntnissen nicht gegeben ist. Das mag den Kunden beruhigen, wäre aber sicher neue Munition für die Kritiker.

Absage für Rückrufaktion
Auch Forderungen nach einer behördlich verordneten Rückrufaktion, wie sie der DUH stellt, erteilt das KBA eine Absage, denn eine solche könne nur erfolgen, wenn ein Produkt als nicht sicher eingestuft wird, also gefährlich für den Menschen ist.

In einigen Wochen will das Kraftfahrbundesamt mitteilen, wie seine Prüfung der Filter, die beim TÜV Nord durchgeführt wird, ausgefallen ist. Bis dahin sind die Filter in einem Dauerlauftest 4000 Kilometer mit durchschnittlich 35 km/h im simulierten Stadtverkehr unterwegs, man könne sich vorstellen, dass das etwas Zeit kostet. Bis dahin wird die hitzige Auseinandersetzung wohl weitergehen. (ggo)